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Pilotprojekt für bessere Erstintegration wird verlängert

Auf den 1. Dezember 2016 wurde als Pilotprojekt die «Koordinationsstelle für die sprachliche und berufliche Erstintegration vorläufig aufgenommener Personen» geschaffen. Da die Erfahrungen mit dem Projekt positiv sind, hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Massnahme aus dem kantonalen Integrationsprogramm (KIP) bis Ende 2021 verlängert.

Im Kanton Thurgau leben derzeit mehrere hundert Personen, die als vorläufig aufgenommen gelten. Das heisst, sie erhalten zwar kein Asyl, ihre Rückreise ist jedoch nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar. Ein Grossteil von ihnen bleibt für immer in der Schweiz. Die «Koordinationsstelle zur Förderung der sprachlichen und beruflichen Integration vorläufig aufgenommener Personen» führt die Erstintegration dieser Personengruppe bei der Fachstelle Integration des Migrationsamtes zusammen. Eine zentrale Vermittlung von Massnahmen im Bereich Sprache und berufliche Integration bringt Vorteile bei den Kosten und der Vernetzung. Das Pilotprojekt war vor dem neuen Beschluss des Regierungsrates bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Nun ist es bis zum Ende des kantonalen Integrationsprogramms, das bis Ende 2021 dauert, verlängert.

Durch die Koordinationsstelle steht den vorläufig Aufgenommenen ein sogenannter Job Coach zur Verfügung. Er führt Beratungsgespräche durch, erstellt Massnahmenpläne und bietet Unterstützung bei der Stellensuche und beim Stellenantritt. Ausserdem unterstützt er die Arbeitgeber von vorläufig Aufgenommenen, etwa bei der Administration für eine Anstellung oder durch die Vermittlung bei allfälligen Problemen. Zudem ist der Job Coach Ansprechpartner für die Gemeinden, die später – nach der Erstintegration – wie bisher für die vorläufig Aufgenommenen zuständig sind.

Die Koordinationsstelle umfasst derzeit 200 Stellenprozente. Diese sind für den Kanton allerdings kostenneutral, da sie im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms vollständig mit der Integrationspauschale des Bundes finanziert werden. Ob diese Massnahme über das Jahr 2021 fortgeführt werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder geprüft.