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Keine Bevorzugung von Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt eine erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit einem Schweizer Hochschulabschluss ab. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden der staatspolitischen Kommission des Nationalrates.

Der geplante Gesetzesentwurf sieht vor, dass auch Personen aus Nicht-EU- oder  EFTA-Staaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.

Der Regierungsrat ist gegen eine solche Gesetzesänderung. Er schreibt in seiner Stellungnahme, dass es bereits aufgrund der heute geltenden rechtlichen Regelungen möglich sei, Personen mit einem in der Schweiz abgeschlossenen Studium die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu erleichtern, wenn diese von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse sei. Eine generelle Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss würde der Politik des Bundes, Drittstaatenangehörige nur bei ausgewiesenem Bedarf zuzulassen, widersprechen und neue Ungerechtigkeiten schaffen. Nach Ansicht des Regierungsrates wäre es beispielsweise schwer nachvollziehbar, weshalb Absolventinnen und Absolventen europäischer oder internationaler Topuniversitäten nicht auch automatisch zugelassen werden sollten. Zudem könnte auch die automatische Zulassung anderer Arbeitskräfte von der Wirtschaft erwünscht sein. Die entsprechenden Bedürfnisse würden sich laufend ändern.

Vernehmlassungsantwort  [PDF, 67.0 KB]

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