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Beitritt zur Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat beschlossen, dass der Kanton Thurgau der Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten beitritt. Der Beitritt erfolgt per 1. Januar 2019. Diese Zusatzvereinbarung ist als Übergangslösung nötig, nachdem das Schweizer Stimmvolk dem Geldspielgesetz zugestimmt hat, dieses Gesetz voraussichtlich bereits auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten wird und die erforderlichen Anpassungen auf Konkordatsebene bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen werden.