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Anzeige gegen Tierhalter aus Herrenhof eingegangen

Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat am Montag bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau Strafanzeige gegen einen Schafhalter aus Herrenhof eingereicht und gleichzeitig das Veterinäramt darüber informiert. Das Veterinäramt und die Staatsanwaltschaft untersuchen den Fall gemeinsam.

Die Strafanzeige des VgT ist am 15. Oktober 2018 bei der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen eingereicht worden. Gleichzeitig wurde das Veterinäramt über die Anzeigeerstattung des VgT informiert. Das Veterinäramt hat die entsprechende Mitteilung als tierschutzrechtliche Anzeige entgegengenommen. Wobei die eingereichten Unterlagen beim Veterinäramt völlig unzureichend waren. Der VgT wurde seitens des Amtes noch gleichentags aufgefordert, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Die Tierhaltung des betroffenen Landwirtes hat nach bisherigen internen Abklärungen bis dato zu keinerlei tierschutzrechtlichen Beanstandungen geführt. Das Veterinäramt des Kantons Thurgau hat im Frühjahr 2018 den Neubau des Schafstalls tierschutzrechtlich abgenommen. Auch diese Abnahme gab zu keinen Beanstandungen Anlass.

Der VgT fordert vom Veterinäramt, unverzüglich ein sofortiges Tierhalteverbot zu erlassen und die Tiere zu beschlagnahmen. Welche Massnahmen sachlich geboten und verhältnismässig sind, werden die anstehenden Untersuchungen zeigen müssen. Diese werden in Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Veterinäramt geführt.