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Schulen Kreuzlingen: Keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen des Kantons

Im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Rücktritt von René Zweifel als Präsident der Schulen Kreuzlingen ist der Ruf nach aufsichtsrechtlichen Massnahmen des Kantons laut geworden. Im Rahmen seiner Abklärungen ist das Departement für Erziehung und Kultur (DEK) zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für aufsichtsrechtliche Schritte des Kantons nicht erfüllt sind.

Ende Juli hat René Zweifel, Schulpräsident der Primarschulgemeinde und der Sekundarschulgemeinde Kreuzlingen, um Rücktritt während der laufenden Amtsdauer ersucht. Das DEK ist dem begründeten Gesuch des Schulpräsidenten gefolgt und hat den vorzeitigen Rücktritt aufgrund unüberbrückbarer Differenzen bewilligt. Dieser Rücktritt hat zu Fragen in der Öffentlichkeit geführt. Das DEK hat in der Folge im Rahmen seiner beratenden Funktion Gespräche mit allen Direktbeteiligten zum Sachverhalt geführt. Gleichzeitig hat das Departement die Frage geprüft, ob aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf seitens des Kantons besteht. Aufsichtsrechtliche Massnahmen sind insbesondere dann zu ergreifen, wenn ein rechtswidriger Zustand besteht. Die Abklärungen des DEK haben ergeben, dass die Voraussetzungen für ein aufsichtsrechtliches Eingreifen des Kantons vorliegend nicht erfüllt sind. Das Gesetz über die Gemeinden unterstreicht bezüglich Aufsicht zudem das Subsidiaritätsprinzip, wonach die Gemeinden die Möglichkeit haben sollen, allfällige Mängel von sich aus zu beheben.