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Möglichkeit von Aussenlandungen zurückhaltend handhaben

Der Bund beabsichtigt, die Aussenlandeverordnung, welche das Abfliegen und Landen ausserhalb von Flugplätzen regelt, anzupassen. Geändert werden soll unter anderem die Regelung für die Spitallandeplätze und Landestellen zur Hilfeleistung. Grundsätzlich ist der Regierungsrat mit diesen Anpassungen einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt. Allerdings soll die Möglichkeit von Aussenlandungen ganz generell restriktiv gehandhabt werden.

Mit der neuen Regelung möchte der Bund einerseits gewisse Standards im Bereich der Luftfahrtsicherheit und des Umweltrechts (Lärm) definieren und andererseits die Luftfahrtsicherheit erhöhen. Im Weiteren soll eine Regelung für ausländische Staatsluftfahrzeuge in die Verordnung aufgenommen werden.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich. Seiner Meinung nach sollen jedoch Aussenlandungen in Schutzgebieten – trotz einer gewissen Lockerung – zurückhaltend gehandhabt werden. Dazu schreibt er: «Der Druck auf den Wald beziehungsweise die Flora und Fauna steigt stetig. Deshalb erscheint eine restriktive Handhabung bei der Beurteilung von Aussenlandungen ganz generell angezeigt. Insbesondere während den im Jahresverlauf sensiblen Zeiten wie zum Beispiel den Brutzeiten ist eine besondere Zurückhaltung geboten».

Im Weiteren hält er fest, dass der Einsatz von ausländischen Rettungshubschraubern auf Schweizer Staatsgebiet unpräzise definiert ist. In diesem Bereich soll mehr Klarheit geschaffen werden.

Vernehmlassungsantwort Aussenlandungen [pdf, 117 KB]