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Regierungsrat intensiviert seine Aufsichtsfunktion im Fall der PHTG

An seiner Sitzung vom 19. Februar hat sich der Regierungsrat im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtsfunktion intensiv mit der aktuellen Situation rund um die Freistellung des Prorektors Lehre der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) und mit den daraus resultierenden Reaktionen befasst.

Über die personelle Entwicklung in der Hochschulleitung und den Prozess, dem schliesslich die Freistellung folgte, wurde der Regierungsrat von der zuständigen Regierungsrätin laufend informiert. Dabei hat er zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich hinter diesem Freistellungsverfahren, das im Übrigen nicht angefochten wurde und somit rechtskräftig ist, mehr verbirgt. Es geht um strukturelle und personelle Probleme der PHTG, die zur jetzigen Situation führten. Der Regierungsrat wird in der Folge den entsprechenden Entwicklungsprozess eng begleiten. Diese Aufgabe ergibt sich aus dem Tertiärbildungsgesetz, das die PHTG der Aufsicht des Regierungsrates unterstellt. Im Rahmen dieser Aufsichtsfunktion wird der Regierungsrat auch die Erkenntnisse der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Es ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen, die PHTG als einzige Hochschule im Kanton und alle Beteiligten in ihrer Aufgabenerfüllung gemäss Leistungsauftrag gezielt zu unterstützen und zu stärken. Deshalb wird er in der aktuellen Situation in einen intensivierten Austausch mit dem Hochschulrat treten.