Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Kleinsiedlungen werden hinsichtlich Zonenzugehörigkeit überprüft

Der Bund hat den Kanton Thurgau aufgefordert, die Weiler-Thematik anzugehen. Der Regierungsrat hat deshalb das Projekt «Überprüfung Kleinsiedlungen im Kanton Thurgau» freigegeben. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden will der Kanton in den nächsten Monaten klären, welche Kleinsiedlungen künftig noch Bauzonen sein können.

Historisch bedingt bestehen im Kanton Thurgau rund 300 Kleinsiedlungen, die über den ganzen Kanton verteilt sind. Sie prägen das Landschaftsbild massgeblich und gehören zur Thurgauer Kulturlandschaft. Nach den Zonenplänen der Thurgauer Gemeinden sind rund 60 dieser Kleinsiedlungen der Landwirtschaftszone zugewiesen, die restlichen 240 sind grossmehrheitlich den Weilerzonen zugewiesen, teilweise auch den Dorfzonen.

Während die Weilerzonen im Kanton Thurgau eine bewährte Praxis darstellen und wie auch die Dorfzonen als Bauzonen gelten, erachtet der Bund Kleinsiedlungen gestützt auf die Raumplanungsgesetzgebung im Wesentlichen als Nichtbauzonen.

Mit der Genehmigung des kantonalen Richtplans (KRP) im Sommer 2018 hat der Bundesrat darum einen Auftrag aus dem Jahr 2010 erneuert. Er hat den Kanton Thurgau noch einmal aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung die Weiler-Thematik anzugehen und die zonenrechtliche Situation der Kleinsiedlungen/Weiler zu überprüfen. Konkret muss geklärt werden, welche Kleinsiedlungen gestützt auf die Anforderungen des Bundesrechts Bauzonen bleiben können und welche künftig zu den Nichtbauzonen gezählt werden müssen.

Den Prozess für die geforderte Überprüfung hat der Kanton inzwischen unter Einbezug von Gemeindevertretern entwickelt. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Projektauftrag "Überprüfung Kleinsiedlungen im Kanton Thurgau" an seiner letzten Sitzung freigegeben. Projektziel ist ein "breit abgestützter Entwurf für ein revidiertes Richtplankapitel «1.9 Kleinsiedlungen», welcher unter grösstmöglicher Wahrung der Thurgauer Interessen die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllt und den zur Verfügung stehenden Spielraum bei der Festlegung der Änderungsmöglichkeiten an der bestehenden Bausubstanz grösstmöglich ausschöpft". Vorliegen soll ein erster Entwurf voraussichtlich im Sommer 2020.

Weiter ist im Projekt zu klären, wie mit Baugesuchen in Kleinsiedlungen umgegangen werden soll, bis das Richtplankapitel dereinst vom Bund genehmigt ist bzw. bis die Gemeinden ihre Kommunalplanungen entsprechend angepasst haben. Auslöser ist auch hier der Bund. Er hat den Kanton darauf hingewiesen, dass es sich bei zahlreichen Kleinsiedlungen (Weilerzonen, Dorfzonen) nicht um Bauzonen handle, sondern um Nichtbauzonen (Spezialzonen ausserhalb Bauzonen). Deshalb könnten die Gemeinden Baugesuche in diesen Zonen auch nicht in eigener Kompetenz entscheiden, sondern es brauche immer auch die Zustimmung des Kantons. Diese Feststellung weicht von der heutigen Praxis im Kanton Thurgau ab: Bislang entscheiden alleine die Gemeinden über solche Baugesuche.

Weil die Gemeinden stark von der Überprüfung der Kleinsiedlungen betroffen sind, hat der Regierungsrat sie direkt in das Projekt eingebunden. Im fünfköpfigen Lenkungsausschuss nehmen zwei Gemeindevertreter Einsitz, im elfköpfigen Projektteam arbeiten fünf Gemeindevertreter und zwei Mitglieder der Raumplanungskommission des Grossen Rates mit. Die erste Arbeitssitzung findet bereits Anfang März statt.