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Grundsätzlich ja zur Ablösung der Ausländerausweise in Papierform

Der Regierungsrat ist mit der Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat grundsätzlich einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt, beantragt er aber, dass bei den Ausweisen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Adresse des aktuellen Arbeitgebers eingetragen wird. Dies vor allem deshalb, weil die Korrespondenz der Strassenverkehrsämter mit diesen Personen häufig über den Arbeitgeber erfolgt.