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Verordnung über die Bekämpfung von Tierseuchen angepasst

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Bekämpfung von Tierseuchen angepasst. Hintergrund ist die Aufhebung des Viehhandelskonkordats und die damit verbundene Aufhebung des Gesetzes über die Ausübung des Viehhandels. Diese Begriffe müssen aus der Tierseuchenverordnung gestrichen werden und an deren Stelle wird in der Verordnung neu folgendes festgelegt: «Wer ein Viehhandelspatent beantragen oder erneuern möchte, hat beim Veterinäramt ein schriftliches Gesuch einzureichen.» Die jährliche Gebühr für das Viehhandelspatent wird auf 200 Franken festgesetzt.