Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Energieapéro: Bei Gebäuden und beim Verkehr den Hebel ansetzen

Rund 150 Energie- und Bauinteressierte nutzten den Energieapéro am 27. März 2019 im Thurgauerhof in Weinfelden, um sich über die geplanten neuen Energieanforderungen an Gebäude sowie die Chancen der Elektromobilität zu informieren.

Die beiden Themen des diesjährigen Energieapéros, neue energetische Anforderungen an Gebäude und Elektromobilität, passen in die aktuelle Diskussion zum Klimawandel. Denn Raumwärme und Verkehr machen je ein Drittel des Energieverbrauchs aus. Berücksichtigt man, dass immer noch rund zwei Drittel der Haushalte mit Öl oder Gas beheizt werden und die Mobilität auf über 90 Prozent fossilen Energien beruht, wird der Zusammenhang zwischen Energie- und Klimapolitik offensichtlich. Die Schweiz hat das Pariser Klimaabkommen ratifiziert. Für die Regierung des Kantons Thurgau ist klar, dass auch der Kanton in der Pflicht steht. Den Worten müssen nun Taten folgen. Zwei Handlungsfelder, Gebäude und Mobilität, wurden am Energieapéro vorgestellt.

 

Mit den Anpassungen der energetischen Anforderungen im Gebäudebereich bildet der Kanton Thurgau die technologischen Entwicklungen sowie neue Baufachnormen ab. Wie Andrea Paoli, Leiter der Abteilung Energie, ausführte, fordern die neuen Vorschriften bei Neubauten eine effizientere Gebäudehülle und Haustechnik sowie einen kleinen Anteil Eigenstromproduktion. Gleichzeitig nutze der Kanton die Revision als Chance, um den administrativen Aufwand für Gemeinden und Bauherren zu reduzieren. Aus diesem Grund wurde für die Erfüllung der Neubau-Vorschriften die zusätzliche Lösung «TG-light» erarbeitet. Diese fokussiert nur auf die wesentlichen energetischen Anforderungen an ein Gebäude. Detailanforderungen liegen in der privaten Verantwortung des Bauherrn und seines Planers.

Bei den bestehenden Bauten gelten gemäss Paoli dann neue Vorschriften, wenn ein Heizungsersatz ansteht. Betroffen davon sind aber nur sehr schlecht isolierte Wohnbauten, die nie energetisch teilsaniert wurden und keine erneuerbaren Energien nutzen. Bei solchen Gebäuden müsse der Hauseigentümer den Energieverbrauch um 10 Prozent reduzieren oder 10 Prozent erneuerbare Energie nutzen, wenn er beim Ersatz der Heizung bei Öl oder Gas bleiben wolle. «Öl- und Gasheizungen werden also nicht verboten, wie oft behauptet wird», betonte Paoli. Zudem sei beim Heizungsersatz wichtig, nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Betriebs- und Unterhaltskosten zu berücksichtigen.

Die Vernehmlassung zeigt ein positives Bild

Die Vernehmlassung zur Thurgauer Umsetzung der neuen Anforderungen an Gebäude zeigt – so die Zusammenfassung von Bernard Dubochet von der Abteilung Energie – ein überwiegend positives Bild. Nun würden in die Überarbeitung der Vorlage diejenigen Änderungen einfliessen, welche auf breit abgestützten Rückmeldungen beruhen. Im Verlaufe dieses Jahres soll die Verabschiedung der Vorlage im Grossen Rat erfolgen. Die Inkraftsetzung der neuen Vorgaben ist Mitte 2020 vorgesehen.

Elektromobilität im Fokus

Einen weiteren Schwerpunkt am Energieapéro bildete die Elektromobilität. Patrick Rinaldi, Abteilung Energie, wies einleitend darauf hin, dass die Elektromobilität hervorragend in die energiepolitische Strategie des Kantons passe. Sie trage dazu bei, den CO2-Ausstoss zu reduzieren, die lokale Luftqualität zu verbessern und die Lärmbelastung innerorts zu mindern. Werden Elektrofahrzeuge mit erneuerbarem Strom betrieben, ist deren Ökobilanz im Vergleich zu Benzin- oder Dieselautos drei- bis viermal besser.

Auf der Basis des Berichts «Chancen der Elektromobilität für den Kanton Thurgau» realisiert die Regierung eine Reihe von Massnahmen, um der Elektromobilität zur schnelleren Marktdurchdringung zu verhelfen. Eine der Massnahmen ist nach Ausführungen von Rinaldi die Umstiegsprämie von 4000 Franken für rein elektrische oder mit Wasserstoff betriebene Neufahrzeuge. Wer im Zuge der Anschaffung zusätzlich eine Solarstromanlage neu installiere, profitiere zudem von einem Bonus.

Was bei der Planung von Ladestationen zu beachten ist, erläuterte Roberto Weichelt, Mobility-Berater der Elektro-Material AG, Zürich. Wird zuhause in der eigenen Garage geladen, ist die dazu notwendige Infrastruktur relativ einfach und kostengünstig. Komplizierter wird es, wenn in einer Einstellhalle oder auf einem öffentlichen Parkplatz Elektroautos geladen werden. Hier stellen sich insbesondere Fragen des Lastmanagements und der Abrechnung. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigte Weichelt anhand einer Auslegeordnung. Im Weiteren vermittelte er konkrete Tipps für die Installation und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich lohne, bei Neu- oder Umbauten auch an eine mögliche zukünftige Ladeinfrastruktur zu denken. «Ein zusätzliches Leerrohr für den Einzug eines Elektrokabels zu verlegen, kostet im Vergleich zu einer nachträglichen Installation fast nichts», betonte Weichelt. Übrigens unterstützt der Kanton die Grundinstallation in bestehenden Mehrfamilienhäusern mit einem Beitrag pro Parkplatz.