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Ja zur Aufhebung Pflichtlagerhaltung von Kaffee, nein zur Neuregelung Pflichtlagerhaltung von Reis

Der Bund beabsichtigt, die Pflichtlagerhaltung von Kaffee aufzuheben und die Pflichtlagerhaltung von Reis neu zu regeln. Ersterem stimmt der Regierungsrat zu, da er wie der Bund der Ansicht ist, dass Kaffee zwar ein verbreitetes und geschätztes Konsumgut ist, dass es sich dabei aber um kein lebenswichtiges Gut handelt. Zweiteres kann der Regierungsrat nicht nachvollziehen. Er schreibt dazu, dass es ihn erstaune, dass bestehende Rechtsgrundlagen an internationales Recht angepasst werden müssen, obwohl davon nur ein Unternehmen mit einem Marktanteil von unter einem Prozent betroffen sei. Der Reisanbau werde in der Schweiz immer von untergeordneter Bedeutung sein.