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Gut sieben Millionen Franken für die Wettbewerbsfähigkeit der Thurgauer Regionen

Für das Umsetzungsprogramm 4 (2020 bis 2023) der Neuen Regionalpolitik (NRP) des Bundes stellt der Regierungsrat 3,58 Millionen Franken zur Verfügung. Maximal derselbe Beitrag kommt vom Bund. Mit diesen Geldern soll die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen im Kanton gestärkt und deren Wertschöpfung erhöht werden.

Mit der NRP will der Bund dazu beitragen, dass in den Regionen Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden, dass eine dezentrale Besiedelung bewahrt bleibt und dass regionale Disparitäten abgebaut werden können. Hierzu wurde für die vierte Förderphase von 2020-2023 ein kantonales Umsetzungsprogramm erarbeitet. Dieses knüpft an die vorangehenden Programme an und führt insbesondere die Förderschwerpunkte im Sinne der Wertschöpfungssysteme fort, in denen die Mittel wirken sollen. Für die nächste Förderperiode im Kanton wurden die Handlungsfelder «Chancen der Digitalisierung», «Stärkung der Innovationsfähigkeit», «Standort- und Arealentwicklung» sowie «Stärkung des ländlichen Raums » definiert.

Der vorgesehene finanzielle Rahmen für das Umsetzungsprogramm 4 orientiert sich in seiner Höhe an den vorgegangenen Förderperioden. Die vorgesehenen 3,58 Millionen Franken für die Jahre 2020-2023 werden wiederum dem Arbeitsmarktfonds entnommen. Das Umsetzungsprogramm 4 wird nun dem Bund zur Genehmigung eingereicht.