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Ja zur Änderung des Zivilgesetzbuches

Der Regierungsrat ist mit der Änderung des Zivilgesetzbuches einverstanden, teilt er dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in seiner Vernehmlassungsantwort mit. Die Revision will unter anderem die Testierfreiheit erhöhen, was zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge führen wird. Um weitere Stolpersteine zu beseitigen, die spezifisch für Unternehmerinnen und Unternehmer oder ihre Erbinnen und Erben bestehen, schlägt der vorliegende Vorentwurf im Interesse der Wirtschaft und der Erhaltung von Arbeitsplätzen zusätzliche Massnahmen zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge vor.