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Kostenbeiträge für stationäre Pflege in Pflegeheimen 2020

Die Finanzierung der von den Krankenversicherern nicht gedeckten Restkosten für die stationäre Pflege in den Pflegeheimen ist in Form von pauschalisierten Normkostenbeiträgen durch die öffentliche Hand geregelt. Mit einer Änderung der Krankenversicherungsverordnung hat der Regierungsrat die Normkostenbeiträge für das Jahr 2020 festgelegt. Der budgetierte Betrag beläuft sich auf 44,7 Millionen Franken.

Basierend auf dem Pflegebedarf und den anrechenbaren Pflegekosten legt der Regierungsrat gemäss Krankenversicherungsgesetz jährlich die Normkostenbeiträge von Kanton und Gemeinden fest. Basis für die Berechnung der Normkostenbeiträge sind die vom Amt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Heimverband Curaviva Thurgau bei den Pflegeheimen erhobenen Kosten- und Leistungsdaten. Unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren wird für 2020 mit einem entsprechend budgetierten Kostenbeitrag von 44,7 Millionen Franken für Gemeinden und Kanton gerechnet (2019: 42,1 Millionen Franken). Die Mehrkosten gehen unter anderem auf Änderungen auf Bundesebene zurück. Der Beitrag der Gemeinden beträgt 26,8 Millionen Franken, jener des Kantons 17,9 Millionen Franken.

Für die Abgeltung von in Pflegeheimen der kantonalen Pflegeheimliste ärztlich verordneten und von Pflegefachpersonen angewendeten Mittel und Gegenstände gelten ab dem 1. Januar 2020 weiterhin die bisherigen Pauschalen und Abrechnungsregeln. Bei den Mitteln und Gegenständen handelt es sich unter anderem um Applikationshilfen, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Inkontinenzhilfen oder Verbandmaterial.