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Die Integrationsagenda wird umgesetzt

Als gemeinsames Programm von Bund und Kantonen wirkt die Integrationsagenda auf rascheres Lernen einer Landessprache und Vorbereitung einer beruflichen Tätigkeit hin. Im Rahmen des kantonalen Integrationsprogrammes KIP 2018 bis 2021 schliesst der Kanton Thurgau hierzu eine Zusatzvereinbarung mit dem Staatssekretariat für Migration ab. Der Regierungsrat hat das Thurgauer Umsetzungskonzept zur Kenntnis genommen und das Migrationsamt zur Umsetzung und zum Abschluss der Zusatzvereinbarung ermächtigt.

Viele Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in der Schweiz finden lange keine Arbeit, stehen wenig in Kontakt mit der Bevölkerung und sind von der Sozialhilfe abhängig. Hier setzt die Integrationsagenda mit mehr finanziellen Mitteln an. Das Fussfassen im Arbeitsleben und die Integration in der hiesigen Gesellschaft soll den Anstieg der Sozialhilfekosten bremsen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Gleichzeitig wurde mit dem revidierten Asylgesetz seit 1. März 2019 die Grundlage für kürzere Verfahrensdauern bis zum Asylentscheid geschaffen, so dass früher mit der Integration begonnen werden kann. Das per 1. Januar 2019 revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz baut zudem für diese Zielgruppe und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber administrative Hürden und Bewilligungsläufe für Stellenantritte ab.

Die Zusatzvereinbarung bildet die Grundlage für die Ausschüttung der einmaligen Erstintegrationspauschale und legt die übergeordneten und erweiterten Wirkungsziele fest. Die Erstintegrationspauschale wurde rückwirkend auf 1. Mai 2019 auf einmalig 18 000 Franken pro Anerkennung als Flüchtling oder vorläufiger Aufnahme verdreifacht. Das Thurgauer Umsetzungskonzept berücksichtigt diese erweiterten Wirkungsziele und stellt mit diesen Mitteln die durchgehende Fallführung sowie Potenzialabklärung im Rahmen der bestehenden Strukturen sicher. Bestehende kantonale Strukturen sind die Koordinationsstelle für vorläufig Aufgenommene der Fachstelle Integration, die vom Sozialamt des Kantons Thurgau beauftragte Flüchtlingsbegleitung der Peregrina-Stiftung für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sowie die bewährten kantonalen Integrationskurse des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung.

Zur Umsetzung der Wirkungsziele sind im Thurgauer Umsetzungskonzept gezielte Massnahmen vorgesehen. Hierzu zählt die Förderung der Erstintegration in den Durchgangsheimen der Peregrina-Stiftung, die als strukturierter Übergang auf die nachgelagerte Integrationsförderung und das Leben in der Gemeinde vorbereiten soll. Eine weitere Verbesserung ist, dass die Alterslimite für die Zulassung an die kantonalen Integrationskurse seit Beginn des Schuljahrs 2019/20 auf 34 Jahre erhöht worden ist. In diesen Kursen bereiten sich die Teilnehmenden auf ihre berufliche Grundbildung vor.