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Zwölf Gemeinden leisten finanziellen Beitrag für die Kantonsbibliothek

Der Regierungsrat hat die Beiträge der Politischen Gemeinden für die Kantonsbibliothek für die Jahre 2020 bis 2022 festgelegt. Beiträge leisten müssen alle Gemeinden, aus denen mehr als vier Prozent der Wohnbevölkerung die Kantonsbibliothek benutzen. Weil die Zahl der Einwohner in diesen Gemeinden gestiegen ist, hat der Regierungsrat den Gesamtbeitrag für die Jahre 2021 und 2022 von 470 000 Franken auf 490 000 Franken erhöht.

Zwölf Gemeinden sind in den Jahren 2020 bis 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, sich an der Finanzierung der Kantonsbibliothek in Frauenfeld zu beteiligen. Der grösste Zahler ist und bleibt die Standortgemeinde Frauenfeld. Im Jahr 2020 muss die Gemeinde einen Beitrag von 273 939 Franken leisten, den kleinsten Beitrag leistet Hüttlingen mit 8 346 Franken. Für die Jahre 2021 und 2022 erhöht sich der Beitrag der Gemeinden, weil die Zahl der Einwohner gestiegen ist.

Beitragspflichtig sind alle Politischen Gemeinden, aus denen mehr als vier Prozent der Wohnbevölkerung die Kantonsbibliothek benutzen. Aktive Benutzerin oder Benutzer ist, wer mindestens einmal im Jahr ein Medium entliehen hat. Die Bestimmungen legen weiter fest, dass die Beiträge der Gemeinden alle drei Jahre auf der Grundlage der durchschnittlichen Einwohner- und Benutzungszahlen der vorangegangenen drei Jahre festgelegt werden. Der Beitrag setzt sich aus einem Sockel- und einem Benutzungsbeitrag zusammen. Der Sockelbeitrag richtet sich nach der Einwohnerzahl, der Benutzungsbeitrag nach der Zahl der Benutzerinnen und Benutzer der Kantonsbibliothek.