Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Finanzkontrolle hat Tiefbauamt überprüft: externe Vorwürfe nicht bestätigt

Im Auftrag der Chefin des Departements für Bau und Umwelt haben die Finanzkontrolle und ein externer Bauexperte beim kantonalen Tiefbauamt eine Ordnungs- und Rechtmässigkeitsprüfung im Bereich Bau- und Unterhaltsprojekte durchgeführt. Auslöser waren anonyme Anschuldigungen aus der Baubranche, es gäbe Unregelmässigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen an eine Baufirma. Die Vorwürfe konnten nicht erhärtet werden.

Im hart umkämpften Thurgauer Tiefbaumarkt ist der Vorwurf laut geworden, in Vergabeverfahren würde eine Firma vom kantonalen Tiefbauamt (TBA) gegenüber anderen Firmen bevorzugt. Die Anschuldigungen erfolgten anonym. Die Informationen wurden dem Regierungsrat von einer Kommunikationsagentur übermittelt. Im Schreiben wurde u.a. suggeriert, die Baufirma verfüge wegen enger Kontakte zu einem Mitarbeiter im Tiefbauamt über Vorwissen. Weitere Kritikpunkte betrafen das Vergabeverfahren und einzelne Vergabepositionen sowie die Qualität der Ausführung. Das Departement für Bau und Umwelt wollte diese Vorwürfe nicht im Raum stehen lassen und hat deshalb Ende September 2019 eine unabhängige Überprüfung durch die Finanzkontrolle und einen externen Bauexperten veranlasst.

Am 5. Dezember 2019 hat die Finanzkontrolle ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Ordnungs- und Rechtmässigkeitsprüfung im Bereich Bau- und Unterhaltsprojekte zeigt im strukturellen Bereich Verbesserungspotential auf, widerlegt jedoch den grössten Teil der Vorwürfe. Gemäss dem Prüfungsergebnis erfolgen die Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen, die Projektführung, die Qualitätssicherung durch das TBA-eigene Labor sowie die Abrechnung von Tiefbau- und Belagsarbeiten gemäss in der Branche anerkannten Prozessen. Die erhobenen Vorwürfe bezüglich Qualität können laut der Finanzkontrolle und dem externen Bauexperten nicht bestätigt werden. Aufgrund zahlreicher Interviews mit Vertretern des TBA und Vertretern der beauftragten Ingenieurbüros sowie aufgrund der Laboranalyseresultate des TBA wird der im Vordergrund stehenden Baufirma für die geleistete Arbeit eine gute bis sehr gute Arbeitsqualität attestiert und der Einsatz von effizienten Geschäftsabläufen und moderner Technik bestätigt. Die aktuelle Marktstellung der Baufirma kann nach Beurteilung der Finanzkontrolle mit der Spezialisierung auf Belagsarbeiten, optimale Projektabwicklung sowie dem Bezug von günstigeren Produktionsmitteln und Transportdienstleistungen plausibel erklärt werden. Des Weiteren kann laut dem Abschlussbericht bestätigt werden, dass bei den geprüften Arbeitsvergaben von Strassenbau- und Belagsarbeiten die Zuschlagserteilung gemäss den in der Ausschreibung publizierten Kriterien erfolgte.

Wie der Bericht der Finanzkontrolle weiter ausführt, sind die persönlichen Bekanntschaften zwischen Mitarbeitern der Verwaltung (u.a. ein Mitarbeiter im Tiefbauamt) und Entscheidungsträgern der Baufirma bestätigt, waren bekannt und werden auch nicht bestritten. Im Falle des Tiefbauamt-Mitarbeiters besteht die persönliche Bekanntschaft aufgrund von früheren beruflichen Zusammenarbeiten in der Privatwirtschaft. Daraus entstanden gemeinsame Freizeitaktivitäten. Die Finanzkontrolle hat den Mitarbeiter zu diesem Punkt befragt. Der Mitarbeiter hat aber gegenüber der Finanzkontrolle belegt, dass er die Auslagen für gemeinsame Freizeitaktivitäten selber bezahlt hat. Ob die Baufirma von einem Wissensvorsprung profitiert hat, konnte weder belegt noch widerlegt werden.

Für Regierungsrätin Carmen Haag bestätigt die unabhängige Überprüfung durch die Finanzkontrolle und den externen Bauexperten, dass das Tiefbauamt korrekt arbeitet. «Weil aber schon der Eindruck der Befangenheit ausreichen kann, um die Vertrauensstellung der Verwaltung zu gefährden, müssen wir nichtsdestotrotz handeln», sagt sie. Das Departement werde nun seine bestehende Regelung ergänzen, wie mit persönlichen Bekanntschaften im Geschäftsbereich umzugehen sei. Dabei gehe es u.a. wie von der Finanzkontrolle empfohlen um organisatorische Massnahmen und Ausstandsregelungen.

Im Bericht der Finanzkontrolle sind darüber hinaus mehrere generelle Empfehlungen zur Bau-Projektführung im kantonalen Tiefbauamt enthalten. Diese werden nun sorgfältig geprüft. «Einige der Massnahmen können kurzfristig umgesetzt werden. So soll beispielsweise bei allen wichtigen Projektentscheidungen das Vieraugenprinzip sichergestellt werden. Andere Empfehlungen erfordern tiefere Abklärungen, Prozessüberlegungen und –korrekturen», fasst Kantonsingenieur Andy Heller zusammen.

Mit den Empfehlungen habe das Tiefbauamt nützliche Hinweise erhalten, sagt Kantonsingenieur Andy Heller und betont: «Das Tiefbauamt führt seine Projekte gemäss den geltenden Vorschriften und Usanzen der Branche wie auch innerhalb des gesetzlichen Rahmens durch.» Die aufgezeigten Verbesserungen würden im Rahmen der kontinuierlich stattfindenden Weiterentwicklung beurteilt und behoben. Weil die Prüfung der Finanzkontrolle in einen per 1. Juli 2019 eingeleiteten Transformationsprozess gefallen sei, würden bereits eingeleitete Massnahmen im Bericht nicht berücksichtigt. Dazu gehört die Empfehlung der Finanzkontrolle, Pauschalpreis-Vergaben von Tiefbau und Belagsarbeiten nur bei Projekten vorzunehmen, in denen die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt und mit keinen wesentlichen Projektänderungen zu rechnen sei. "Pauschalvergaben werden bereits heute nur noch in klar definierten Ausnahmefällen angewendet", so Heller.

Tiefgreifend auseinandersetzen wird sich das Tiefbauamt mit der Empfehlung der Finanzkontrolle, die bestehende Vergabepraxis insgesamt zu überprüfen. Das verwendete Preisbewertungsmodell ist aus Sicht der Finanzkontrolle relativ kompliziert. Zusammengefasst soll das Zuschlagskriterium Preis künftig anders gewichtet werden (neu mindestens 50 % statt wie bisher 40 %, dafür mit einer linearen statt degressiven Preiskurve). Kritisch sieht die Finanzkontrolle auch das Zuschlagskriterium, das auf einer Unternehmerbewertung der für das TBA ausgeführte Baustellen der letzten zwei Jahre beruht und es einem neuen Mitbewerber erschwert, zum Zuschlag zu kommen.

2019.022_Kantonales_Tiefbauamt_5._Dezember_2019.pdf [pdf, 710 KB]