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Gebührenfreie Jagdkarte für Kormoranwache

Um die Kormoranwache am Rhein aufrecht zu erhalten und damit den Äschenbestand zu sichern, gibt der Kanton Thurgau die Jagdkarte für ausserkantonale Jäger gebührenfrei ab. Diese Regelung gilt ausschliesslich für Jäger, die sich an der Kormoranwache beteiligen.

In den Kantonen Schaffhausen und Thurgau beherbergt der Hochrhein zwischen Eschenz und Schaffhausen eine Äschenpopulation von nationaler Bedeutung, die seit Jahren fischereilich genutzt wird. Zwischen den Jahren 1990 und 1995 erlitt diese Population durch den Kormoranfrass einen massiven Einbruch, worauf eine sogenannte Kormoranwache eingeführt wurde. Ihr Ziel ist es, durch Vergrämungsabschüsse grössere Schäden am Äschenbestand zu verhindern. Durch diese zeitintensive Massnahme, die auf freiwilliger Mitarbeit von Jägern und Fischern beruht, konnte der Äschenbestand wieder deutlich angehoben und die Verletzungsrate von Äschen massiv gesenkt werden.

In den letzten Jahren nahmen jedoch immer weniger Jäger an der Kormoranwache teil. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass die Jäger, die mit einem Boot auf dem Rhein sowohl im Kanton Schaffhausen als auch Thurgau unterwegs sind, für beide Kantone eine Jagdberechtigung brauchen. Diese Karte kostet pro Jahr 300 Franken. Um die Jäger wieder für die Teilnahme an der Kormoranwache zu motivieren, wird der Kanton Thurgau für ausserkantonale Jäger eine gebührenfreie Jagdkarte ausschliesslich zur Jagd auf Kormorane am Hochrhein einführen. Eine analoge Praxis hat der Kanton Schaffhausen zugesichert. Somit wird es Thurgauer und Schaffhauser Jägern möglich sein, ohne Kosten für eine zweite Jagdkarte grenzüberschreitend an der Kormoranwache teilzunehmen.