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Totalrevision der Verordnung über die Informatikmittelschule

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Informatikmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld genehmigt. Sie bringt vor allem Klärungen und Präzisierungen.

Seit dem Jahr 2003 führt die Kantonsschule Frauenfeld die Informatikmittelschule (IMS), an der das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Informatiker oder Informatikerin, Fachrichtung Applikationsentwicklung und die eidgenössische Berufsmaturität (BM) Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft, erworben werden können. Weil die entsprechende Verordnung nicht mehr auf dem neuesten Stand der Begrifflichkeiten war, wurde sie einer Totalrevision unterzogen. Grundlegende materielle Änderungen wurden nicht vorgenommen. Die Revisionsarbeiten brachten jedoch Klärungen und Präzisierungen, vor allem bei Verweisungen auf das geltende Bundesrecht.

Unter anderem finden sich in der Verordnung neu Bestimmungen zum Praktikumsvertrag sowie zu den überbetrieblichen Kursen. Neu wird die Zusammenarbeit mit dem Verband ICT-Berufsbildung Thurgau als zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA) geregelt. Ihm wird eine finanzielle Entschädigung zugesprochen, analog den Zahlungen, die Lehrbetriebe an den Verband für ihre Lernenden ausrichten. Damit unterstützen die IMS und die Lehrbetriebe den Verband in seinen Arbeiten für die Weiterentwicklung des Berufs, die eidgenössische Anerkennung, die Qualitätssicherungsmassnahmen, die Lehrmittelentwicklung und die Öffentlichkeitsarbeit.

Die Verordnung gilt ab dem 1. Februar 2020 und somit ab dem 2. Semester des Schuljahrs 2019/2020 für alle Schülerinnen und Schüler der IMS, auch für diejenigen, die schon zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten sind.