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24 Massnahmen für bessere Luft

<img src="http://ww4.tg.ch/pictures/Abgas_kl.jpg" align="left">Ingesamt 24 Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität hat der Regierungsrat zur Ausführung beschlossen. Sie entstammen dem Bericht der Projektgruppe «Luftreinhaltemassnahmen und Luftreinhaltepolitik des Kantons Thurgau bis 2015». Diesen Bericht hat der Regierungsrat zur Kenntnis genommen.

24 Massnahmen für bessere Luft

 

Ingesamt 24 Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität   [102 kB] hat der Regierungsrat zur Ausführung beschlossen. Sie entstammen dem Bericht der Projektgruppe «Luftreinhaltemassnahmen und Luftreinhaltepolitik des Kantons Thurgau bis 2015». Diesen Bericht hat der Regierungsrat zur Kenntnis genommen.

1993 verabschiedete der Regierungsrat den Massnahmenplan Lufthygiene des Kantons Thurgau. Dieser stützt sich auf die Luftreinhalteverordnung des Bundes, welche die Kantone verpflichtet aufzuzeigen, wie übermässige Immissionen verhindert oder beseitigt werden können. Er soll sicherstellen, dass die geeigneten und verhältnismässigen Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität aus der Gesamtbetrachtung heraus bewertet und umgesetzt werden. 2003 entnahm der Regierungsrat einem Positionspapier des Amtes für Umwelt, dass im Bereich Luftreinhaltung trotz grosser und erfolgreicher Anstrengungen in den letzten 20 Jahren nach wie vor ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Mit Beschluss vom Mai 2004 hat der Regierungsrat eine Projektgruppe eingesetzt, die ihm nun weitere praxisorientierte Handlungsmöglichkeiten vorgeschlagen hat. Daraus hat der Regierungsrat 24 Massnahmen zur Umsetzung beschlossen (siehe Beilage).

Dass trotz beachtlicher Erfolge das Ziel einer guten Luftqualität im Thurgau noch nicht erreicht ist, belegen die immer noch festgestellten Grenzwertüberschreitungen bei den Luftschadstoffen Stickoxid, Ozon und Feinstaub (PM 10). Auf dem ganzen Kantonsgebiet wurden 2003 die Ozongrenzwerte massiv überschritten. Das Ozon bildet sich aus Vorläuferschadstoffen wie den Stickoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen (beispielsweise Treibstoffe und Lösungsmittel). Als Auslöser der photochemischen Ozonbildung spielt das Wetter eine bedeutende Rolle, letztlich ist Sommersmog aber eine Folge des immer noch zu hohen Ausstosses an Vorläuferschadstoffen in die Luft. Diese müssen deshalb nochmals deutlich reduziert werden.

Vielfältige Massnahmen zur Reduktion der Stickoxidemissionen haben zu einer bedeutenden Abnahme der Stickoxidfrachten geführt. Dieser Rückgang reicht jedoch nicht, um die entsprechenden Grenzwerte grossflächig einzuhalten. Entlang von Autobahnen und innerstädtischen Hauptverkehrsachsen und Zentren werden die Jahresmittelwerte immer noch deutlich überschritten.

Auch die Staub-Emissionen sind deutlich zurück gegangen. Trotzdem wurde 2003 der PM10-Jahresmittel-Grenzwert von 20 µg/m3 an den meisten Standorten überschritten. In verkehrsreichen Quartieren einer Stadt und an Hauptverkehrsachsen ist die PM10-Belastung insbesondere durch Auspuff-Emission von Dieselfahrzeugen und aufgewirbeltem Strassenstaub erhöht. In ländlichen Gegenden verursachen Holzfeuerungen, landwirtschaftliche Tätigkeiten und das Verbrennen von Grünabfällen wesentliche Anteile der PM10-Belastung. Dazu kommt Feinstaub (PM10), der sich aus den Ammoniakemissionen der Landwirtschaft bildet. Der Handlungsbedarf für die Reduktion der Ammoniakemissionen ist hauptsächlich wegen des zu hohen Stickstoffeintrags auf Böden gegeben. Die europaweit definierten kritischen Werte sind auf der gesamten Waldfläche überschritten.

Die Luftreinhaltepolitik ist eng mit anderen Politikbereichen verbunden. Entscheide in den Bereichen Verkehr, Energie, Raumnutzung und Finanzen prägen auch die Entwicklung in der Luftreinhaltung. Es ist daher wichtig, dass die jeweils zuständigen Stellen sich der Auswirkungen ihrer Entscheide auf die Luftreinhaltung und den Klimaschutz bewusst sind, und wo möglich auch einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten. Damit die Ziele erreicht werden können, ist es unumgänglich, dass auch die Gemeinden Luftreinhaltung und Klimaschutz vermehrt in ihre Zielsetzungen und Handlungsweisen mit einbeziehen. Um den Stand des Vollzugs und die erzielte Wirkung mitzuverfolgen und zu prüfen, wird eine begleitende Kontrolle und Koordination eingerichtet. Die Kontrollstelle stellt die kontinuierliche Umsetzung der Massnahmen sicher, berichtet periodisch über den Stand des Vollzugs und fasst die Ergebnisse in einem Bericht zusammen. Mit diesem Vorgehen soll ein effizienter und praxisorientierter Vollzug gewährleistet werden.

Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität   [102 kB]

Sie stellten die Luftreinhaltemassnahmen im Kanton Thurgau vor: (v.l.n.r.)

- Robert Bösch, Leiter Abteilung Luftreinhaltung im Amt für Umwelt
- Hans Peter Ruprecht, Chef des Departements für Bau und Umwelt
- Marco Sacchetti, Generalsekretär des Departements für Bau und Umwelt