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Unterstützung von Projekten zugunsten der Allgemeinheit

Der Regierungsrat hat das Grundlagenpapier «Verwendung Erlös Partizipationsscheine der Thurgauer Kantonalbank» genehmigt. Mit dem Erlös sollen einige wenige Grossprojekte zugunsten der Allgemeinheit und der kommenden Generationen im Kanton Thurgau gefördert werden. Einige Projektideen sind bereits eingegangen. Weitere können bis am 30. Juni 2020 eingereicht werden. Der Regierungsrat wird die Projektideen anschliessend anhand von Bewertungskriterien beurteilen. Nebst der Unterstützung grosser Projekte ist auch ein Kleinprojektefonds vorgesehen.

Aus dem Börsengang der Thurgauer Kantonalbank (TKB) im Jahr 2014 verfügt der Kanton Thurgau als Eigentümerin der TKB über besonderes Eigenkapital von 127,2 Millionen Franken. Dieses Kapital wurde mit einem Ausgabemoratorium bis Ende 2021 belegt. Zur Verwendung des Geldes gab es im Grossen Rat verschiedene Vorstösse. In einem erheblich erklärten Antrag wurde der Regierungsrat beauftragt, einen Bericht im Sinne eines Gesamtkonzeptes zu erarbeiten, der aufzeigt, wie das Kapital genutzt werden soll. Dieser Bericht zuhanden des Grossen Rates muss spätestens bis Ende Oktober 2021 verabschiedet werden.

Deshalb hat der Regierungsrat nun das Grundlagenpapier «Verwendung Erlös Partizipationsscheine der Thurgauer Kantonalbank» genehmigt. Dieses legt für Projektideen die Voraussetzungen und Bewertungskriterien fest. Die Voraussetzungen, dass ein Projekt als unterstützungswürdig eingestuft wird, betrifft den Nutzen für die Allgemeinheit und die Nachhaltigkeit, ausserdem muss es ausserhalb des Bereichs der ordentlichen Staatsaufgaben liegen. Als Bewertungskriterien gelten: Das Projekt hat eine Bedeutung für den ganzen Kanton Thurgau, das Projekt macht den Kanton Thurgau über die Kantonsgrenzen hinaus positiv bekannt, mit dem Unterstützungsbeitrag werden laufende Kosten nur in geringem Umfang oder zeitlich begrenzt getragen und es werden Drittmittel ins Projekt eingebracht. Maximal sollen fünf grosse Projekte unterstützt werden. Ergänzend soll für kleinere Vorhaben ein Kleinprojektefonds einreichtet werden, dessen Dotation maximal 30 Millionen Franken betragen soll.

Projektideen können bis Ende Juni 2020 beim Departement für Finanzen und Soziales eingereicht werden. Danach erfolgt die Bewertung der Projektideen, die im auszuarbeitenden Bericht als Gesamtkonzept bis Ende Jahr vorliegen werden. Anfang 2021 wird der Bericht im Grossen Rat beraten. Anschliessend wird der Regierungsrat das Gesamtkonzept finalisieren und dem Grossen Rat zur Beschlussfassung mit Botschaft zuleiten (Ende 2021).

Grundlagenpapier «Verwendung Erlös Partizipationsscheine der Thurgauer Kantonalbank» [pdf, 1.3 MB]