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Verschiedene Veranstaltungen müssen abgesagt werden

Der Bund hat ab sofort bis mindestens 15. März 2020 Veranstaltungen von mehr als 1000 Personen aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus verboten. Veranstaltungen von weniger als 1000 Personen müssen vom Amt für Gesundheit (kantonsärztlicher Dienst) des Kantons Thurgau in Absprache mit den Veranstaltern beurteilt werden. Mehrere Veranstaltungen im Kanton mussten bereits abgesagt werden.

Der Bund hat die Situation in der Schweiz aufgrund des Coronavirus gemäss Epidemiengesetz als «besondere Lage» eingestuft. In den kommenden zwei Wochen müssen deshalb auch im Kanton Thurgau Veranstaltungen abgesagt werden. Dies kann auch kurzfristig geschehen. Ansprechpartner für Fragen zur Durchführung von Veranstaltungen ist im Kanton Thurgau das Amt für Gesundheit (kantonsärztlicher Dienst). Dieser ist unter Tel. 058 345 68 60 erreichbar.

Aus aktuellem Anlass ist das Amt für Gesundheit für Fragen von Veranstaltern am Samstag, 29. Februar 2020, von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter Tel. 058 345 68 60 zu erreichen.

Im Kanton Thurgau gibt es weiterhin keinen bestätigten Fall eines Coronavirus-Patienten. Verdachtsfälle gab es bisher 32. Bei fünf Fällen ist der Befund noch ausstehend. Die restlichen wurden negativ getestet.

Aus ressourcentechnischen Gründen hat die zuständige Regierungsrätin Cornelia Komposch entschieden, dass der Fachstab Gesundheit auf den Kernstab des kantonalen Führungsstabes ausgedehnt wird. Dieser hat sich heute Nachmittag bereits getroffen. 

Der Kanton Thurgau informiert auch auf seiner Website in einem Fachdossier über die laufenden Veränderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus: www.tg.ch/coronavirus