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Ausserordentliche Lage im Kanton Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat – auf Antrag des kantonalen Führungsstabs – für den Kanton Thurgau die ausserordentliche Lage beschlossen. Damit übergibt er dem Führungsstab weitere Kompetenzen im organisatorischen und finanziellen Bereich. Für die Bevölkerung hat die ausserordentliche Lage im Kanton Thurgau derzeit keine weiteren Konsequenzen.

Im Sinne der vorsorglichen Vorbereitung auf eine noch stärkere Ausbreitung des Coronavirus im Kanton Thurgau hat der kantonale Führungsstab beim Regierungsrat beantragt, die ausserordentliche Lage auszurufen. «Es ist uns wichtig zu betonen, dass dies vorsorglich geschehen ist», betonte Regierungspräsident Jakob Stark an einer Medienkonferenz. «Wir wollen uns jedoch vorbereiten, für den Fall einer weiteren Zuspitzung der Situation.» Durch das Ausrufen der ausserordentlichen Lage an einer Regierungsratssitzung am Freitagvormittag hat nun der kantonale Führungsstab weitergehende Kompetenzen erhalten – etwa, um die Bettenkapazität der Spitäler zu erhöhen und zusätzliches Personal zu rekrutieren.

Der Regierungsrat hat dem kantonalen Führungsstab die Finanzkompetenz von 200 000 Franken für einmalige und 50 000 Franken für wiederkehrende Ausgaben genehmigt. Der Finanzrahmen für sämtliche Ausgaben beträgt eine Million Franken. «Das Ziel aller Massnahmen ist, den Kanton Thurgau und seine Partnerorganisationen so gut wie möglich durch diese Pandemie zu führen», sagt Regierungsrätin Cornelia Komposch, Chefin des kantonalen Führungsstabs.

Für die Bevölkerung hat das ausrufen der ausserordentlichen Lage im Kanton Thurgau derzeit keine direkten Konsequenzen.
Weit grössere Auswirkungen haben die heutigen Entscheide des Bundesrates, sämtliche Schulen zu schliessen und Veranstaltungen über 100 Personen zu verbieten. Für Veranstaltungen im Kanton Thurgau unter 100 Personen sind keine Bewilligungen des Kantons mehr nötig. Es gilt die eigene Risikoabwägung der Veranstalter.

Für die Schulen im Kanton Thurgau bedeutet der Entscheid der Schulschliessung des Bundesrates, dass per sofort sämtlicher Präsenzunterricht an Schulen eingestellt ist. Ausgenommen sind bereits vereinbarte Prüfungen wie etwa die mündlichen Aufnahmeprüfungen an den Mittelschulen, die unter Auflagen durchgeführt werden. Abgesagt sind per sofort sämtliche Lager und Projektwochen. Das Departement für Erziehung und Kultur hat zwecks Organisation der Schulen angeordnet, dass am Montag im ganzen Kanton für die Schülerinnen und Schüler schulfrei ist. Ab Dienstag werden die Schulen ein Betreuungsangebot anbieten, vor allem für Kinder von berufstätigen Eltern. Das Departement für Erziehung und Kultur wird morgen nochmals detaillierter dazu informieren.