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Regierungsrat begrüsst die Reform der beruflichen Vorsorge

Der Regierungsrat begrüsst die Revision der beruflichen Vorsorge. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern schreibt, beantragt er aber unter anderem, dass der Rentenzuschlag nur für den obligatorischen Bereich ausgerichtet wird.

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) steht vor der doppelten Herausforderung der steigenden Lebenserwartung und ungenügender Anlagerenditen. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist aus Sicht des Bundes trotz der Ablehnung entsprechender Vorlagen in den Jahren 2010 und 2017 notwendig. Die nun in die Vernehmlassung gegebene Reform übernimmt einen Kompromissvorschlag der Sozialpartner (Travail.Suisse, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Schweizerischer Arbeitgeberverband), in dem diese Massnahmen vorschlagen, um den Umwandlungssatz zu senken und gleichzeitig das Rentenniveau zu sichern.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Revision. Beim Rentenzuschlag stellt der Regierungsrat aber den Antrag, dass dieser nur für den obligatorischen Bereich ausgerichtet und auf die vorgeschlagene Finanzierung über Lohnabzüge verzichtet wird. Das Umlageverfahren soll ein Alleinstellungsmerkmal der 1. Säule sein und bleiben.

Die Sozialpartner versuchen mit ihren Reformvorschlägen auch dem Problem der hohen Altersgutschriften der älteren Arbeitnehmenden zu begegnen. Die altersabhängige Staffelung soll vereinfacht und gegen oben abgeflacht werden. Vorgeschlagen wird ein Satz für Arbeitnehmende bis 45 Jahre und einer für über 45-Jährige. Diesen Vorschlag erachtet der Regierungsrat als sinnvoll, damit könne ein grosses Hindernis bei der Anstellung von älteren Arbeitnehmenden reduziert werden.

Vernehmlassungsantwort BVG Reform [pdf, 37 KB]