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Grundsätzlich ja zum Entwurf der Änderung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

Der Regierungsrat ist mit dem Entwurf der Änderung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung grundsätzlich einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates. Er regt allerdings an, die Maximalgebühr nicht im Gesetz festzulegen. Die Einzelheiten der Gebührengestaltung seien vielmehr dem Bundesrat im Rahmen des Gebührentarifs zu überlassen. Eine von der Thurgauer Nationalrätin Edith Graf-Litscher eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung in der Regel keine Gebühr mehr erhoben wird. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Aufwand der Verwaltung in einem Missverhältnis zum öffentlichen Interesse steht, soll für die Bereitstellung und Aushändigung von amtlichen Dokumenten eine Gebühr in Rechnung gestellt werden können.