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24-Stunden-Betreuung wird geregelt

Der Regierungsrat hat einen Entwurf einer Verordnung über den Normalarbeitsvertrag im Hausdienst mit 24-Stunden-Betreuung in die externe Vernehmlassung gegeben. Er enthält Bestimmungen zu den Arbeitsplatzbedingungen, den Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten oder der Freizeit und den Ferien.

Die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen zu Hause durch Angestellte, die im gleichen Haushalt wohnen, hat sich seit einigen Jahren zum Modell der Betagtenbetreuung entwickelt. Dieses Modell stösst gesellschaftlich zunehmend auf breitere Akzeptanz. Allerdings ergeben sich aus dem Umstand, dass die Betreuerinnen und Betreuer mit den zu betreuenden Personen im selben Haushalt wohnen, Abhängigkeitsverhältnisse besonderer Art. Viele Betreuerinnen und Betreuer werden aus dem Ausland rekrutiert und leben nur für die Dauer der Betreuungsarbeit in der Schweiz zusammen mit den zu betreuenden Personen. Ausserdem können sie bei der 24-Stunden-Betreuung besonderen Belastungen ausgesetzt sein, insbesondere wenn die Betreuung häufige nächtliche Einsätze erfordert. Die Einhaltung der üblichen Arbeitsbedingungen wird dadurch in Frage gestellt.

Anstellungsverhältnisse in Privathaushalten unterstehen nicht dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel. Für Arbeitnehmende im Haushalt gelten also keine Vorschriften zu Höchstarbeitszeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit. Ebenso fehlen besondere Schutzvorschriften, wie sie das Arbeitsgesetz beispielsweise für Schwangere und Wöchnerinnen kennt. Gemäss Art. 359 Abs. 2 des Obligationenrechts sind die Kantone aber verpflichtet, das Arbeitsverhältnis der Angestellten im Hausdienst in einem sogenannten Normalarbeitsvertrag zu regeln. Im Kanton Thurgau besteht bereits eine Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse (NAV TG). Aufgrund vermuteter Lohnverstösse erliess der Bund zudem im Jahr 2010 im Rahmen der flankierenden Massnahmen eine Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft. Dieser gilt für die gesamte Schweiz, beschränkt sich allerdings auf die Festlegung der Mindestlöhne für Personen, die hauswirtschaftliche Tätigkeiten in einem Privathaushalt verrichten. Der NAV TG wie auch die NAV für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse der anderen Kantone oder der NAV Hauswirtschaft des Bundes sind aber nicht auf die speziellen Herausforderungen der 24-Stunden-Betreuung zugeschnitten.

Deshalb hat der Regierungsrat einen Entwurf für einen neuen Normalarbeitsvertrag im Hausdienst mit 24-Stunden-Betreuung (NAV-24h) verabschiedet und in die externe Vernehmlassung gegeben. Der NAV-24h findet Anwendung, wenn gebrechliche Personen 24-stündige Betreuung und Unterstützung in der Alltagsbewältigung benötigen und die Angestellten im selben Haushalt wie die zu betreuenden Personen wohnen. Er enthält Bestimmungen zu den Arbeitsplatzbedingungen, den Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten oder der Freizeit und den Ferien.

Die externe Vernehmlassung startet am 22. Mai 2020 und endet am 31. August 2020. Eingeladen wurden sämtliche im Grossen Rat des Kantons Thurgau vertretenen Parteien, aber auch diverse Verbände und Institutionen.

https://vernehmlassungen.tg.ch/vernehmlassungen/detailseite-home.html/10411/consultation/82