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Drei Viertel der geprüften Tattoofarben nicht zum Tätowieren geeignet

Das Kantonale Laboratorium Thurgau hat stichprobenartig 19 in Tattoostudios verwendete Tattoofarben auf deren Qualität geprüft. Drei Viertel davon enthielten nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente. Rund 40 Prozent der Farben waren vom Importeur gar ausdrücklich als nicht zum Tätowieren geeignet deklariert. Dies weil gesundheitliche Folgen für die Tätowierten nicht ausgeschlossen werden können.

Das Kantonale Laboratorium Thurgau prüft in regelmässigen Abständen die in Tattoostudios verwendeten Tattoofarben auf deren Qualität. Bereits bei den Inspektionen von Tattoostudios im vergangenen Jahr stellten die Kontrolleure fest, dass die Selbstkontrolle im Umgang mit Tattoofarben zu wenig fachgerecht und konsequent umgesetzt wird. Im Frühjahr 2020 hat das Kantonale Laboratorium Thurgau nun stichprobenartig 19 in Tattoostudios verwendete Tattoofarben erhoben und deren Qualität überprüft. Die Proben wurden auf Zusammensetzung, Konservierungsmittel und Farbpigmente untersucht. Die Ergebnisse wurden mit den rechtlichen Anforderungen verglichen. Das Ergebnis zeigt, dass drei Viertel der untersuchten Tattoofarben nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente enthielten. Zudem wurden rund 40 Prozent der getesteten Farben von den Importeuren ausdrücklich als nicht zum Tätowieren geeignete Künstlerfarben deklariert. Der Einsatz von Künstlerfarben als Tattoofarben ist leichtfertig und entspricht weder einer verantwortungsvollen Berufsethik noch den berechtigten Erwartungen der Kundinnen und Kunden. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesundheit der Tätowierten dadurch beeinträchtigt werden könnte.

Hersteller, Importeure und Tätowierer in der Pflicht

Eine derart hohe Beanstandungsquote in Tattoostudios wegen ungeeigneter Tattoofarben ist nicht akzeptabel. Hersteller, Importeure und Tätowierer müssen ihre Selbstkontrolle zum Schutze der Tätowierten eigenverantwortlich fachgerecht und wirksamer umsetzen. Tätowierer müssen sicherstellen, dass die von ihnen verwendeten Tattoofarben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, damit die Gesundheit der Tätowierten nicht gefährdet wird. Die Lieferanten oder die Verwender sind in der Pflicht die Tattoofarben zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und die Ware nur aus seriösen Kanälen zu beschaffen. Den betroffenen Tätowierern wurde die Verwendung der nicht legalen Tattoofarben verboten und sie müssen Massnahmen zur Verbesserung der Selbstkontrolle umsetzen.