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Deponieplanung geht in die Vernehmlassung

Der Bund hat die Kantone verpflichtet, zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit und zur Vermeidung von Überkapazitäten eine Abfallplanung zu erstellen. Die Abfallplanung soll insbesondere auch den Bedarf an Deponievolumen und die Standorte von Deponien ausweisen (Deponieplanung). Nun hat der Regierungsrat den Entwurf der Deponieplanung in eine externe Vernehmlassung gegeben.

Der Kanton Thurgau veröffentlicht seine Abfallplanung bislang mit dem zweijährlich erscheinenden Abfallbericht als «rollende Planung». Dieses Vorgehen hat sich bewährt, genügt im Hinblick auf die aktuellen Fragen des Deponiebedarfs jedoch den Anforderungen nicht mehr. Die Realisierung von Deponien bringt einen hohen Planungs- und Zeitaufwand mit sich und die Anforderungen an Deponiestandorte sind mit zahlreichen anderen Nutzungsansprüchen abzustimmen. Die Deponieplanung soll daher künftig (als Teil der kantonalen Abfallplanung) eigenständig erstellt und in kürzeren Zeitabständen nachgeführt werden. Das Departement für Bau und Umwelt legt dazu drei Berichte vor.

Der Bericht I «Grundsätze der kantonalen Deponieplanung» legt die Grundsätze der Deponieplanung im Kanton Thurgau fest und beschreibt Vorgehen und Rahmenbedingungen. Er wird einmalig erstellt, entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben alle fünf Jahre überprüft und im Bedarfsfall angepasst. Der Bericht II «Deponiestatistik und Bedarfsanalyse» beschreibt die Entwicklung der abgelagerten Materialmengen sowie des verfügbaren Nutzvolumens innerhalb der Thurgauer Deponielandschaft und vergleicht diese mit dem langjährigen Bedarf. Er wird künftig jährlich nachgeführt. Der Bericht III «Handlungsbedarf und Massnahmen» beschreibt ausgehend von den Kennzahlen der Deponiestatistik und der Bedarfsanalyse den sich allfällig ergebenden Handlungsbedarf sowie gegebenenfalls konkret erforderliche Massnahmen. Er enthält die Liste der bestehenden und geplanten Deponien oder Reservestandorte. Dieser Bericht wird jeweils bei ausgewiesenem Handlungsbedarf nachgeführt.

Aufgrund des Ergebnisses der Bedarfsanalyse 2020 besteht bei den Deponietypen A, B und E Handlungsbedarf (siehe Deponietypen in der Tabelle). In die kantonale Deponieplanung werden deshalb acht Standorte für die Ablagerung von Typ-A-Materialien aufgenommen und weitere sechs Standorte als Reserve-Standorte aufgeführt. Für die Bereitstellung von ausreichendem Deponieraum für Typ-B-Materialien werden bestehende Deponien erweitert oder die Kompartimentsaufteilung zu Gunsten von Typ-B-Material angepasst. Die Deponie Kehlhof in der Gemeinde Berg ist die einzige Deponie des Typs E im Kanton Thurgau und wird in den kommenden fünf bis zehn Jahren verfüllt sein. Drei mögliche Nachfolgestandorte wurden deshalb in die Deponieplanung aufgenommen. Aufgrund der geringen anfallenden Mengen der Typ-E-Materialen wird die Aktivierung eines dieser drei Standorte in Kombination mit der Ablagerung für Typ-D-Materialen geprüft. Als Übergangslösung wurde die ausserkantonale Ablagerung von Typ-E-Materialen sichergestellt.

Der Regierungsrat hat den Entwurf der Deponieplanung in die externe Vernehmlassung gegeben. Angeschrieben wurden die betroffenen Standortgemeinden, die Planungsregionen, die Abfallzweckverbände, die Nachbarkantone St. Gallen, Zürich und Schaffhausen, die relevanten Bundesämter, die betroffenen Verbände sowie die Deponie-Unternehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 25. September 2020.