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Borkenkäfersituation weiterhin angespannt

Zu Beginn des Waldwirtschaftsjahres 2020/2021 fordert das Forstamt des Kantons Thurgau die Waldbesitzer dazu auf, die Fichten wegen der angespannten Borkenkäfersituation genau zu beobachten.

Bis im Herbst 2020 fiel wiederum viel Käferholz an. Die Stärke des Befalls nimmt
innerhalb des Kantons von West nach Ost und Nord nach Süd ab. Der Forstkreis 3 (Thurgau West) ist sehr stark von Borkenkäfern betroffen, das Gebiet um Fischingen deutlich weniger. Käferbekämpfung ist im Frühjahr, wenn die Käfer Bäume frisch
befallen, am erfolgversprechendsten. Durch zeitiges Fällen und Abführen der befallenen Bäume kann einer starken Vermehrung entgegengewirkt werden. Das Forstamt ruft die Waldbesitzer daher dazu auf, die Fichten im nächsten Frühling besonders intensiv zu beobachten und einen Befall dem zuständigen Förster zu melden. Falls das Abführen aus dem Wald nicht möglich ist, sollen die Bäume im Wald entrindet und dort gelagert werden. Tote Bäume, die keine Käfer mehr beherbergen, können stehen gelassen werden.
Aufgrund der aktuellen Lage befindet sich viel Käferholz auf dem Holzmarkt. Als Folge ist der Holzpreis sehr tief und Fichte lässt sich nur schwer absetzen. Für das zwingend aufzurüstende Käferholz organisieren die Förster den Absatz und falls nötig
Lagerplätze. Waldeigentümer sind angehalten, nur Käferholz aufzurüsten und auf Fichtenfrischholzschläge zu verzichten. Wenn möglich soll auf die Produktion von
Hackschnitzeln aus Laubholz verzichtet und Käferholz zu Hackschnitzeln verarbeitet werden.
Trotz der angespannten Lage und dem grossen Aufwand, Käferholz zu rüsten, ist es wichtig, auf der übrigen Waldfläche die Pflege nicht zu vernachlässigen und die nötigen Jungwaldpflegearbeiten zu tätigen. Die Förster beraten hier gerne.
Viele Jahre veröffentlichten die Waldwirtschaftsverbände ihre Empfehlungen für Holzpreise mit den bewährten, handlichen Karten im Format A6. Holzmarktpreise
unterliegen auf dem freien Markt Schwankungen und vorgegebene Preislisten werden dieser Situation nicht gerecht. Die Wettbewerbskommission beobachtete deshalb diese Aktivitäten und der Druck dieser Karten wurde eingestellt. Waldeigentümer können sich aber weiterhin auf der Webseite von Holzmarkt Ostschweiz über Preisentwicklungen informieren.
Um Bäume im Wald zu fällen, braucht es einer Bewilligung des Forstdienstes. (Art. 21 eidg. Waldgesetz). Waldbesitzer sind angehalten, bei Bedarf den zuständigen Förster zu kontaktieren, damit allfällige Massnahmen besprochen werden können.

Frisches braunes Bohrmehl am Fusse einer befallenen Fichte zeigt den Borkenkäferbefall an.
Bild: Peter Rinderknecht