Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Auf Veranstaltungen und grosse Feiern verzichten

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, gelten schweizweit verstärkte Massnahmen. Unter anderem sind Veranstaltungen verboten, das gilt auch für traditionelle Anlässe rund um den Silvester.

Der Bundesrat hat beschlossen, Veranstaltungen schweizweit zu verbieten. In den Erläuterungen des Bundes zur Covid-19-Verordnung heisst es dazu unter anderem: «Als eine Veranstaltung im Sinne dieser Bestimmung gilt ein zeitlich begrenzter, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindender und geplanter öffentlicher oder privater Anlass. Dieser Anlass hat in aller Regel einen definierten Zweck und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung.» Der Fachstab Pandemie ruft die Thurgauer Bevölkerung daher dringend dazu auf, rund um den Silvester auch auf traditionelle Veranstaltungen wie Sternsingen oder Silvesterläuten zu verzichten, weil diese als Veranstaltung qualifiziert werden.

Seit Dienstag, 22. Dezember 2020, sind unter anderem Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Ziel der schweizweiten Massnahmen ist es, die Kontakte stark zu reduzieren und somit die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu schützen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Pflegepersonal in Spitälern, bei der Spitex und in Pflegeheimen zu entlasten. Im Kanton Thurgau hat der Regierungsrat die bundesweit geltenden Massnahmen noch mit folgenden ergänzt:

  • An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen), die an nicht öffentlichen Orten stattfinden, dürfen maximal 10 Personen (inklusive Kindern) aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten teilnehmen. 
  • Menschenansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 10 Personen sind verboten.
  • Die Arbeitgeberinnen und -geber sorgen weiterhin dafür, dass die Arbeitnehmerinnen und -nehmer ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen. Sie treffen zu diesem Zweck die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen.
  • Der Betrieb von Bordellen und Erotiksalons ist verboten.

Sämtliche Massnahmen gelten bis und mit am 22. Januar 2021.