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Nachkontrolle von Motorrädern in autorisierten Werkstätten

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau weitet die Delegation der Nachprüfungen an autorisierte Betriebe aus. Ab dem 1. März 2011 können spezialisierte Werkstätten auch die Nachprüfungen von Motorrädern vornehmen.

Stellt das Strassenverkehrsamt anlässlich der periodischen Fahrzeugprüfungen Mängel fest, wird nach deren Behebung eine Nachkontrolle erforderlich. Seit dem 1. Juli 2010 können die Besitzer beanstandeter Personenwagen und schwerer Motorfahrzeuge diese Nachkontrolle bei autorisierten Betrieben durchführen lassen. Über 80 Prozent der Kundinnen und Kunden nutzen dieses Angebot. Aufgrund dieser positiven Entwicklung wurde in Zusammenarbeit mit dem thurgauischen Fahrrad und Motorrad Gewerbe Verband (TFMGV) angestrebt, auch für Motorräder diese Form der Nachprüfung einzuführen. Ab 1. März 2011 sind nun auch autorisierte Fachbetriebe des Motorradgewerbes in der Lage, solche Nachkontrollen bei Motorrädern durchzuführen. Der Verband erteilt die Bewilligungen und ist für die Qualitätssicherung dieser Nachkontrollen verantwortlich. Das Strassenverkehrsamt und der TFMGV haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
 
Das Strassenverkehrsamt erhält mit dieser weiteren Delegation von Nachprüfungen an das Gewerbe mehr Freiraum für die ordentlichen periodischen Prüfungen und für die Kundinnen und Kunden sowie die Garagen- und Motorradbetriebe bedeutet die neue Regelung eine Vereinfachung.

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