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Ja zum Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme auf Bundesebene einverstanden. Damit das System auch gesamtschweizerisch funktioniere, regt er die Schaffung eines Gremiums mit Vertretern von Bund und Kantonen an, das einheitliche Standards verbindlich festlegt.

Ja zum Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme auf Bundesebene einverstanden. Damit das System auch gesamtschweizerisch funktioniere, regt er die Schaffung eines Gremiums mit Vertretern von Bund und Kantonen an, das einheitliche Standards verbindlich festlegt.

Der Bundesrat möchte die gesetzlichen Grundlagen für die polizeilichen Datenbanken des Bundes in einem einzigen Gesetz zusammenfassen. Deshalb hat er einen Vorentwurf zum «Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI)» in die Vernehmlassung geschickt. Das BPI fasst die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen für drei polizeiliche Datenbanken zusammen, die auf Bundesebene betrieben werden. Die Schaffung eines «Nationalen Polizei-Indexes» soll die Ermittlungen der Polizei einfacher, schneller und wirksamer gestalten. Eine Art Inhaltsverzeichnis soll einen raschen Nachweis erlauben, ob eine bestimmte Person in einem der Polizeisysteme verzeichnet ist.

Der Regierungsrat ist mit der Vorlage grundsätzlich einverstanden und erklärt sich bereit, die notwendigen Umsetzungsarbeiten für die Schaffung des geplanten Nationalen Polizei-Indexes in Auftrag zu geben. Damit das System aber auch gesamtschweizerisch funktioniere, fordert die Regierung verbindliche Vorgaben. Um die Anpassungen in den kantonalen Systemen in einem vernünftigen Rahmen zu halten, schlägt sie die Schaffung eines Gremiums mit Vertretern von Bund und Kantonen vor, das einheitliche technische Standards verbindlich festlegt mit dem Ziel, einen sicheren Betrieb des Informationssystem-Verbunds zu gewährleisten.