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Zusätzliche Massnahmen gegen Hooliganismus

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst das zusätzliche Massnahmenpaket des Bundesrates, mit dem der Hooliganismus bei Sportveranstaltungen stärker bekämpft werden soll. Aus polizeilicher Sicht sei allenfalls zu prüfen, ob die Massnahmen nicht auch für andere Grossanlässe vorgesehen werden sollten, schreibt die Thurgauer Regierung.

Zusätzliche Massnahmen gegen Hooliganismus

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst das zusätzliche Massnahmenpaket des Bundesrates, mit dem der Hooliganismus bei Sportveranstaltungen stärker bekämpft werden soll. Aus polizeilicher Sicht sei allenfalls zu prüfen, ob die Massnahmen nicht auch für andere Grossanlässe vorgesehen werden sollten, schreibt die Thurgauer Regierung.

Um Gewalt an Sportveranstaltungen wirkungsvoller bekämpfen zu können, schickt der Bundesrat einen zweiten Gesetzesentwurf mit Ergänzungen zum Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit in die Vernehmlassung. Die zusätzlichen Massnahmen sind insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz von Bedeutung. Die gesetzlichen Grundlagen umfassen unter anderem das Rayonverbot, die Ausreisebeschränkung, die Meldeauflage sowie der Polizeigewahrsam gegen besonders renitente Gewalttäter.

Der Regierungsrat begrüsst den Entwurf für ein Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt an Sportveranstaltungen. Seiner Ansicht nach wäre zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Massnahmen auch auf andere Grossanlässe ausgedehnt werden sollten. Zudem regt er an, eine Erweiterung des Rayonverbots analog der Vorschriften bei der Ausreisebeschränkung ins Gesetz aufzunehmen. Ein Rayonverbot (Aufenthalt in einem festgelegten Gebiet) könnte demnach auch prophylaktisch angeordnet werden, wenn bei einer bestimmten Person Anhaltspunkte vorliegen, sie könnte sich bei einer Sportveranstaltung an Gewaltakten beteiligen.