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Unternehmenssteuern senken

Nach der am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzten Familienbesteuerungsreform will der Regierungsrat nun auch die Unternehmen steuerlich entlasten. Er unterbreitet deshalb dem Grossen Rat eine Botschaft zur Revision des Unternehmenssteuerrechts. Vorgesehen sind Entlastungen der Unternehmen und deren Anteilsinhaber in der Höhe von 42,3 Millionen Franken.

Unternehmenssteuern senken

 

Nach der am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzten Familienbesteuerungsreform will der Regierungsrat nun auch die Unternehmen steuerlich entlasten. Er unterbreitet deshalb dem Grossen Rat eine Botschaft zur Revision des Unternehmenssteuerrechts. Vorgesehen sind Entlastungen der Unternehmen und deren Anteilsinhaber in der Höhe von 42,3 Millionen Franken.

Seit 1999 konnten die Thurgauer Steuerpflichtigen von Steuerentlastungen in der Gesamthöhe von 183 Millionen Franken profitieren. Allein die auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Steuergesetzrevision für natürliche Personen brachte für die Steuerpflichtigen im Kanton Thurgau eine Entlastung um rund 67 Millionen Franken. Nun will der Regierungsrat auch das Steuerrecht für juristische Personen weiter verbessern und legt dem Grossen Rat gemäss den Regierungsrichtlinien den Entwurf für eine Revision des Unternehmenssteuerrechts vor.

Mit der Revision will der Regierungsrat dem Ziel, den Unternehmensstandort Thurgau mit attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen zu fördern und neue Unternehmen anzusiedeln, einen wesentlichen Schritt näher kommen. Hauptpunkte der Revision sind die Einführung eines proportionalen Gewinnsteuersatzes, die Reduktion der Kapitalsteuer sowie die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung des Einkommens aus Beteiligungen an Unternehmen. Diese Massnahmen werden kurzfristig zu Steuerausfällen in der Höhe von 18 Mio. Franken für den Kanton und 24,3 Mio. Franken für die Gemeinden führen. Ländliche Gemeinden dürften davon weniger betroffen sein als städtische Agglomerationen.

In der von Mitte Januar bis Mitte März durchgeführten Vernehmlassung wurde die Reform von den Politischen Gemeinden, Parteien und Verbänden als richtungsweisend bezeichnet. Wirtschaftsverbände forderten eine weitere Senkung des Gewinnsteuersatzes auf vier, respektive 3,5 Prozent. Dies würde sich laut Regierungsrat zwar positiv auf die Standortattraktivität auswirken, hätte aber zusätzliche Steuerausfälle von 20,8 Millionen Franken zur Folge, was vor allem für die Gemeinden, welche die Hauptlast zu tragen hätten, kaum zu verkraften wäre. Die übrigen, wirtschaftlich verantwortbaren Anträge wurden in das Gesetzgebungspaket aufgenommen.

Die jetzt geplanten Steuerausfälle in der Höhe von insgesamt 42,3 Millionen Franken sind gemäss Regierungsrat verkraftbar. Da sie nach der Inkraftsetzung während zweier Jahre nur zu 80 Prozent wirksam werden, verteilen sich die Mindereinnamen entsprechend. Zudem erwartet der Regierungsrat, dass durch die Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung vermehrt Gewinnausschüttungen getätigt und damit zusätzliche Steuern generiert werden. Schliesslich sollen die Steuerausfälle bei den juristischen Personen mittelfristig durch die Ansiedlung neuer Unternehmen aufgewogen werden. Weitere Voraussetzungen für die Verkraftbarkeit des geplanten Steuerpakets sind eine weiterhin restriktive Ausgabenpolitik sowie eine positive Entwicklung der Wirtschaftslage.