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Hunde mit Mikrochip kennzeichnen

Auf den 1. Juli 2004 wurde eine Bestimmung des eidgenössischen Tierseuchengesetzes in Kraft gesetzt, wonach Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein müssen. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will diese Vorschrift auf den 1. Januar 2006 umsetzen und unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft mit einer entsprechende Änderung des kantonalen Hundegesetzes. Als offizielle Datenbank für die obligatorische Registrierung hat der Regierungsrat bereits die ANIS (Animal Identity Service AG) bezeichnet.

Hunde mit Mikrochip kennzeichnen

 

Auf den 1. Juli 2004 wurde eine Bestimmung des eidgenössischen Tierseuchengesetzes in Kraft gesetzt, wonach Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein müssen. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will diese Vorschrift auf den 1. Januar 2006 umsetzen und unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft mit einer entsprechende Änderung des kantonalen Hundegesetzes. Als offizielle Datenbank für die obligatorische Registrierung hat der Regierungsrat bereits die ANIS (Animal Identity Service AG) bezeichnet.

Im Anschluss an die Diskussionen über gefährliche Hunde im Jahr 2001 entschieden die eidgenössischen Räte, dass Hunde gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert werden müssen. Der Bundesrat regelt dabei die Kennzeichnung, die Kantone sorgen für die Registrierung. Auf Bundesebene wurde damit die Grundlage für eine einheitliche und dauerhafte Lösung eingeführt. Sie soll Abklärungen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten und ausgesetzten Hunden erlauben.

Der Regierungsrat hat bereits mit Beschluss vom 21. Dezember 2004 die ANIS als Melde- und Registrierungsstelle bezeichnet. Das kommt jenen Hundehalterinnen und -haltern im Thurgau entgegen, die ihrem Hund bereits einen Mikrochip implantieren liessen oder noch vor dem 1. Januar 2006 implantieren lassen, weil sie dies wollen oder aufgrund der EU-Vorschriften im Hinblick auf eine Auslandreise mit dem Tier müssen. Die ANIS betreibt zur Zeit die einzige Datenbank in der Schweiz, die eine gesamtschweizerische Registrierung der Hunde übernehmen könnte. Deshalb unterstützen die kantonalen Veterinärämter diese Lösung. Ab dem 1. Januar 2005 hat die ANIS alle von Tierärzten gemeldete Daten übernommen, welche im Rahmen der Kennzeichnung mit Mikrochip von im Kanton Thurgau gehaltenen Hunden erhoben worden sind. Die Politischen Gemeinden haben ab 1. Januar 2006 ein Zugriffs- und Nutzungsrecht für diese Daten, soweit sie Hundehaltungen in ihrer Gemeinde betreffen.

Die mit der Einführung der Kennzeichnung und Registrierung von Hunden verbundenen gesetzlichen Anpassungen sollen im Thurgau im Gesetz über das Halten von Hunden festgehalten werden. Dabei werden in neu formulierten Paragrafen, die der Regierungsrat im Januar und Februar dieses Jahres einer Vernehmlassung unterzogen hat, die Kennzeichnung und Registrierung geregelt. Gleichzeitig sollen damit die Bestimmungen über die kantonalen Hundekontrollzeichen aufgehoben werden. Dank der Kennzeichnung der Hunde mit Mikrochips braucht es keine sogenannten «Kontrollmärkli» mehr. Die Gemeinden müssen auch keine eigenen Verzeichnisse der Hunde mehr führen, da sie direkten Zugriff auf die Daten der ANIS betreffend die Hundehaltungen in ihrem Gebiet haben werden. Für den Bereich Hundesteuer hingegen sind die Gemeinden weiterhin selber verantwortlich.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung mit dem neuen Kontrollsystem hat für den Kanton und die Gemeinden grundsätzlich keine finanziellen Folgen. Die ANIS bietet den Kantonen, die sie als offizielle Datenbank für Hunde bezeichnen, die Möglichkeit, alle Daten zur Hundepopulation kostenlos vom Internet herunterzuladen. Polizeiposten und Tierheimen kann ein mit einem Passwort geschützter und kostenloser Zugang zur Abfrage einzelner Mikrochip-Nummern gewährt werden. Die Dienstleistungen der ANIS werden von den Hundehaltern finanziert. Die Kennzeichnung eines Hundes bei einem Tierarzt kostet rund 70 Franken. In diesem Betrag ist eine Gebühr von 20 Franken für die Erstregistrierung enthalten. Mit diesem Systemwechsel können die Gemeinden ihren Aufwand massgeblich verringern. Sie müssen nicht mehr Meldestelle sein und müssen keine Kontrollmarken mehr beschaffen und abgeben.

Der Regierungsrat beabsichtigt, den Systemwechsel in der Hunderegistrierung im Kanton Thurgau nach der Behandlung im Grossen Rat wenn möglich bereits auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.