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Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs

Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich eine geplante Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Es geht dabei darum, dass für gewerbsmässige Gläubigervertretungen künftig der freie Zugang zum Markt gesamtschweizerisch gewährleistet ist und dass elektronische Eingaben im Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren gesamtschweizerisch möglich werden. Abgelehnt wird vom Regierungsrat jedoch die ebenfalls angestrebte Erweiterung der Freigabe auf die Summarsachen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes. Das würde seiner Ansicht nach zu einer Vielzahl von völlig unnützen Verfahren führen und Kosten für die Gläubiger und den Kanton verursachen.