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Ausbau Bärenkreisels: Anpassung der Parzellengrenzen erforderlich

Der Ausbau des Bärenkreisels an der Gemeindegrenze zwischen Kreuzlingen und Bottighofen erforderte eine Anpassung der Parzellengrenzen und somit auch eine Regulierung der Gemeindegrenze. Der Regierungsrat hat dieser Regulierung, wonach die beiden Gemeinden je ca. 61 Quadratmeter an- beziehungsweise abtreten, zugestimmt.