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Ständige Liste administrativ qualifizierter Unternehmen im Baubereich

Der Kanton Thurgau führt seit 2004 eine ständige Liste administrativ qualifizierter Unternehmen im Baubereich. Per 1. Januar 2015 werden die Aufnahmebedingungen dahingehend geändert, dass die Einhaltung der Vorgaben der Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder der Landesmantelverträge (LMV) neu durch eine Selbstdeklaration bestätigt werden muss. Zudem wurde die Aufnahmegebühr auf 130 Franken festgelegt. Die entsprechenden Formulare können ab dem neuen Jahr am PC ausgefüllt und abgespeichert werden.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, haben gemäss den massgebenden Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen bestimmte Eignungskriterien zu erfüllen. Dazu gehören in administrativer Hinsicht unter anderem die Nachweise, dass die fälligen Steuern, Sozialabgaben oder anderen öffentlichen Abgaben bezahlt wurden. Unternehmen des Baugewerbes oder aus einem diesem nahestehenden Dienstleistungsbereich (Planer, Architekten, Ingenieure), welche belegen können, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden in eine ständige Liste aufgenommen und erhalten ein für ein Jahr gültiges Zertifikat. In einem konkreten Vergabeverfahren kann sich ein Unternehmen durch die Abgabe des Zertifikats von der wiederholten Auskunfts- und Bescheinigungspflicht befreien.

Die Neuerungen
Das System der ständigen Liste hat sich bewährt. Derzeit stehen rund 880 Unternehmen auf der Liste. In Absprache mit Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber wird aber das bisher aufwendige Verfahren zur Erlangung der Bescheinigungen der paritätischen Berufskommissionen vereinfacht. Das geänderte «Formular 7» verlangt neu nur noch eine Selbstdeklaration betreffend die Einhaltung der sozialpartnerschaftlichen GAV-, LMV- oder OR-Bestimmungen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die einzelnen Branchen sehr heterogen organisiert sind. Gleichzeitigt wird die Aufnahmegebühr nach zehn Jahren von bislang 100 Franken auf neu 130 Franken angepasst. Im Gegenzug können die einzelnen Formulare neu auch am PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Sie müssen allerdings nach wie vor ausgedruckt und unterzeichnet eingereicht werden.

Die geänderten Aufnahmebedingungen werden im Amtsblatt vom Freitag, 5. Dezember 2014, publiziert. Die ständige Liste sowie die entsprechenden Formulare können unter der Internetadresse www.tg.ch/dbu abgerufen werden.