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Kantonalbankgesetz: keine zweite Vorlage

<img src="http://ww4.tg.ch/xml_1/Internet/DE/file/picture/domain_1/DE/tkb.logo.gif" align="left"> Der Regierungsrat des Kantons Thurgau verzichtet auf eine neue Botschaft an den Grossen Rat bezüglich Anpassungen im Kantonalbankgesetz. Dies nach dem Volksnein zur ersten Vorlage im Jahr 2002 und dem widersprüchlichen Echo in der Vernehmlassung zur zweiten Vorlage. Somit bleibt beim Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank (TKB) alles beim alten.

Kantonalbankgesetz: keine zweite Vorlage

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau verzichtet auf eine neue Botschaft an den Grossen Rat bezüglich Anpassungen im Kantonalbankgesetz. Dies nach dem Volksnein zur ersten Vorlage im Jahr 2002 und dem widersprüchlichen Echo in der Vernehmlassung zur zweiten Vorlage. Somit bleibt beim Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank (TKB) alles beim alten.

 

Mit Botschaft vom April 2001 schlug der Regierungsrat vor, die TKB von der selbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft zu überführen. Er wollte sie auf diese Weise dem sich ändernden Umfeld im Bankwesen anpassen und sie für künftige Herausforderungen des Marktes rüsten. Nachdem der Grosse Rat der Vorlage mit grossem Mehr zugestimmt hatte, wurde sie vom Volk im Juni 2002 verworfen.

Nach der Abstimmung bestand Einigkeit darüber, dass die Vorlage an der geplanten Rechtsformänderung gescheitert war, dass aber die anderen Revisionspunkte kaum bestritten waren. Deshalb schickte der Regierungsrat im März 2003 einen zweiten Entwurf für ein totalrevidiertes Kantonalbankgesetz in die Vernehmlassung mit dem Kernziel, die unternehmerische Ebene klar von der politischen zu trennen.

Die Vernehmlassung ergab jedoch ein höchst uneinheitliches Bild, insbesondere bezüglich des Vorschlags, dass künftig die Aufsicht über die TKB vom Regierungsrat und nicht mehr vom Grossen Rat wahrzunehmen und dass der Bankrat vom Regierungsrat zu wählen sei. Ebenso uneinig waren sich die Vernehmlassungsadressaten bezüglich Herabsetzung der Amtsdauer des Bankrates auf zwei Jahre, der künftigen Gewinnverteilung und der Aufhebung des Steuerprivilegs.

Weil die Revisionsvorschläge des Regierungsrates ein kontroverses und teilweise widersprüchliches Echo auslösten, suchte der Regierungsrat mit den im Grossen Rat vertretenen Parteien sowie Exponenten der Kantonalbank das Gespräch. In dieser Aussprache konnte namentlich bei der Übertragung der Aufsicht über die TKB vom Grossen Rat auf den Regierungsrat und damit verbunden die Wahl des Bankrates durch den Regierungsrat statt den Grossen Rat kein Konsens gefunden werden. Der Regierungsrat und die Vertreter der TKB wiesen mit Nachdruck darauf hin, dass die ungeteilte Verantwortung Grundvoraussetzung für jede effiziente Führung und Aufsicht sei. Deshalb seien Wahl und Aufsichtskompetenzen nicht trennbar. Einzelne Parteienvertreter wollten dem Regierungsrat zwar die Aufsicht über die TKB einräumen, nicht aber das Recht zur Wahl des Bankrates.

Angesichts dieses Umstandes ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, das Revisionsvorhaben nicht weiter zu verfolgen und damit auf eine Botschaft an den Grossen Rat zu verzichten. Er ist der Ansicht, dass selbst wenn sich im Grossen Rat eine Mehrheit für das zentrale Revisionsvorhaben finden liesse, der Ausgang einer allfälligen weiteren Volksabstimmung doch sehr ungewiss bliebe. Im Interesse der TKB möchte der Regierungsrat dieses Risiko nicht ein weiteres Mal eingehen.