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Interkantonale Fachhochschulvereinbarung verlängert

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung , die am 30. September 2005 ausläuft, bis mindestens Mitte 2009 verlängert.

Interkantonale Fachhochschulvereinbarung verlängert

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung , die am 30. September 2005 ausläuft, bis mindestens Mitte 2009 verlängert.

Die Beiträge aus der Fachhochschulvereinbarung (FHV) bilden einen unerlässlichen Bestandteil der Finanzierung der Fachhochschulen. Die bestehende Vereinbarung, die im Jahr 1999 abgeschlossen wurde, hat sich bewährt. Obwohl in Zukunft im Rahmen der Neuregelung der Hochschulfinanzierung Änderungen zu erwarten sind, hat sich die Konferenz der Vereinbarungskantone dafür ausgesprochen, die bestehende FHV im Wesentlichen beizubehalten. Neu sind auch Masterstudien beitragsberechtigt, und der Deckungsgrad wurde von bisher 75 auf 85 Prozent der Betriebskosten erhöht.

Auf der Kostenseite ist eine Erhöhung des Aufwands um rund acht Prozent zu erwarten. Die Gesamtkosten beliefen sich bisher auf rund 9,2 Millionen Franken jährlich. Trotz der Erhöhung des Kostendeckungsgrades fällt die Steigerung kleiner aus als erwartet, da die Beiträge in einigen Bereichen sinken.