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Nachwuchsförderung von Hausärztinnen und -ärzten wird fortgesetzt

Das «Thurgauer Praxisassistenzprogramm» wird für vier Jahre verlängert. Das hat der Regierungsrat entschieden, indem er eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Ärztegesellschaft Thurgau rückwirkend auf den 1. Januar 2013 bis längstens Ende 2016 genehmigt hat. Ziel ist es, dem Mangel an Hausärztinnen und -ärzten entgegenzuwirken. Das Programm kostet den Kanton jährlich 350 000 Franken.

Die erste Leistungsvereinbarung betreffend Grundversorgernachwuchs wurde im Jahr 2006 unterzeichnet und dann im Jahr 2009 mit einer Zusatzvereinbarung bis 2012 verlängert. Mit dem damaligen Praxisassistenzprogramm I konnte eine positive Entwicklung und eine Verbesserung des Angebots für die Weiterbildung zur Hausärztin oder zum Hausarzt erreicht werden. Weil die Gefahr eines Mangels an qualifizierten Hausärztinnen und Hausärzten nach wie vor nicht gebannt ist, wurde der kantonsärztliche Dienst beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Ärztegesellschaft Thurgau das Nachfolgeprogramm «Thurgauer Praxisassistenzprogramm 2013» zu erarbeiten.

 

Mit dem Praxisassistenzprogramm 2013 sollen aufbauend auf dem bisherigen Praxisassistenzmodul I – einer Rotation aus dem Spital in die Praxis für drei Monate – die personellen Ressourcen der ärztlichen Grundversorgung verbessert werden. Das ergänzende Praxisassistenzmodul II – eine Anstellung bei einem Lehrpraktiker für sechs Monate – soll interessierten Ärztinnen und Ärzten eine längerdauernde Möglichkeit der Mitarbeit in der Grundversorgung geben. Dadurch soll die Attraktivität der Hausarztberufs gefördert und Assistenzärztinnen und -ärzten eine qualitativ hochstehende Weiterbildung in den Praxen von Hausärztinnen und -ärzten ermöglicht werden. Dies wiederum leistet einen Beitrag dazu, dass die medizinische Grundversorgung der Thurgauer Bevölkerung sichergestellt werden kann.