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«Zukunft Obstbau» fördert Hochstamm-Obstbäume

«Zukunft Obstbau» ist ein Projekt des Kantons, welches als flankierende Massnahme zur Feuerbrandbekämpfung die Pflanzung hochstämmiger Bäume und Hecken fördert. Die Zwischenbilanz sieht positiv aus. Eine wichtige Grundlage für die Zukunftsaussichten ist die neue Agrarpolitik 2014-17.

Rund 234‘000 Hochstamm-Feldobstbäume und knapp 11‘000 Einzelbäume wurden im Jahr 2013 im Rahmen der Betriebsstrukturdatenerfassung im Kanton Thurgau deklariert. Die Zunahme von rund 6‘500 Bäumen seit 2009 entspricht ziemlich genau der Zahl der im Rahmen des Projekts Zukunft Obstbau gepflanzten Bäume. Damit scheint es gelungen, den Trend der Abnahme hochstämmiger Obst- und Feldbäume zu stoppen. Rund 67‘000 Bäume erfüllen dabei die Anforderungen im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung ÖQV.

Mit der Agrarpolitik 2014-17 (AP14-17) wird die ÖQV in die Direktzahlungsverordnung DZV integriert. Die bisherigen Anforderungen wurden noch etwas erhöht und laufen neu unter dem Titel Qualitätsstufe II. Damit stellt sich für die Besitzer solcher Hochstammobstgärten die Frage, wie man sich positionieren kann. Die Begleitgruppe des Projekts Zukunft Obstbau hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Sie kommt zum Schluss, dass sich mit der neuen Regelung für viele Betriebe eine Chance ergibt, insbesondere ihre bestehenden Hochstammobstgärten besser in Wert zu setzen. So können z. B. bestehende Hochstammobstgärten mit Bäumen mittleren Alters auf bestehenden Parzellen sinnvoll mit jungen Bäumen ergänzt werden.

Im Hinblick auf solche Ergänzungspflanzungen sind bei den neuen Anforderungen insbesondere die Baumdichte (maximal 120 Bäume pro Hektar bei Kernobst) und der Kronendurchmesser zu beachten, welcher bei mindestens einem Drittel der Bäume drei Meter erreichen muss. Reine Neupflanzungen dürften es dabei allerdings schwerer haben, da die heutige Erziehung der Bäume zu früher einsetzenden Erträgen führt.

Hinzu kommt, dass einige neue, feuerbrandrobuste Sorten markant schwächer wachsen und dadurch enger gepflanzt werden, sodass die Anforderung des Kronendurchmessers schwierig zu erfüllen ist.

Mit der neuen Direktzahlungsverordnung, welche für Neupflanzungen und Neu-Anmeldungen ab sofort, für bisherige Obstgärten ab der Vertragsverlängerung gilt, sind aber Hochstammobstgärten, insbesondere in der Qualitätsstufe II, weiterhin sehr gut gestellt. Die Begleitgruppe des Projekts Zukunft Obstbau sieht deshalb gute Chancen, den Hochstammbestand im Kanton Thurgau zu stabilisieren und weiter zu entwickeln.