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Unternehmenssteuern sollen sinken

Nach der am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzten Familienbesteuerungsreform sollen nun auch die Steuern für Unternehmen sinken. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schickt eine entsprechende Revision des Unternehmenssteuerrechts in die Vernehmlassung. Für die Unternehmen und deren Anteilsinhaber brächte sie Entlastungen in der Höhe von 42,3 Millionen Franken.

Unternehmenssteuern sollen sinken

 

Nach der am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzten Familienbesteuerungsreform sollen nun auch die Steuern für Unternehmen sinken. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schickt eine entsprechende Revision des Unternehmenssteuerrechts in die Vernehmlassung. Für die Unternehmen und deren Anteilsinhaber brächte sie Entlastungen in der Höhe von 42,3 Millionen Franken.

Seit 1999 konnten die Thurgauer Steuerpflichtigen von Steuerentlastungen in der Gesamthöhe von 183 Millionen Franken profitieren. Allein die auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Steuergesetzrevision für natürliche Personen brachte für die Steuerpflichtigen im Kanton Thurgau eine Entlastung um rund 67 Millionen Franken. Nun will der Regierungsrat auch das Steuerrecht für juristische Personen weiter verbessern und legt gemäss den Regierungsrichtlinien für die laufende Legislaturperiode den Entwurf für eine Revision des Unternehmenssteuerrechts vor.

Mit der Revision will der Regierungsrat dem Ziel, den Unternehmensstandort Thurgau mit attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen zu fördern und neue Unternehmen anzusiedeln, einen wesentlichen Schritt näher kommen. Von Wirtschaftsvertretern und ansiedlungswilligen Unternehmen waren immer wieder die steuerlichen Nachteile des Kantons Thurgau wie zu hohe Kapitalsteuer, progressiver Gewinnsteuersatz und Doppelbelastung von Unternehmung und Anteilsinhaber ins Feld geführt worden.

Um im harten Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen zu bestehen und die bisherigen Steuererträge zu erhalten, sind darum nach Ansicht des Regierungsrates Sofortmassnahmen unumgänglich. Aus diesem Grund möchte die Thurgauer Regierung auch die Unternehmenssteuerreform II des Bundes nicht abwarten, sondern nach Möglichkeit die Änderung des Unternehmenssteuerrechts auf kantonaler Ebene bereits auf den 1. Januar 2006 umsetzen.

Hauptpunkte der Revision sind die Einführung eines proportionalen Gewinnsteuersatzes, die Reduktion der Kapitalsteuer sowie die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung des Einkommens aus Beteiligungen an Unternehmen. Diese Massnahmen werden kurzfristig zu Steuerausfällen in der Höhe von 18 Mio. Franken für den Kanton und 24,3 Mio. Franken für die Gemeinden führen. Ländliche Gemeinden dürften davon weniger betroffen sein als städtische Agglomerationen.

Die Ausfälle sind gemäss Regierungsrat verkraftbar, auch wenn die vorgeschlagenen Massnahmen kurzfristig zu Steuerausfällen führen. Er erwartet jedoch, dass durch die Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung vermehrt Gewinnausschüttungen getätigt und damit zusätzliche Steuern generiert werden. Schliesslich werden nach Ansicht des Regierungsrates die Steuerausfälle bei den juristischen Personen mittelfristig durch die Ansiedlung neuer Unternehmen aufgewogen werden. Weitere Voraussetzungen für die Verkraftbarkeit des geplanten Steuerpakets sind - so der Regierungsrat - eine weiterhin restriktive Ausgabenpolitik sowie eine positive Entwicklung der Wirtschaftslage.

Nebst den Politischen Gemeinden, dem Verband Thurgauer Gemeinden (VTG) sowie dem Verband der Thurgauer Schulgemeinden (VTGS) werden die im Grossen Rat vertretenen politischen Parteien und die wichtigsten Verbände zur Vernehmlassung eingeladen. Sie haben eine Frist bis zum 21. März dieses Jahres.

 


Finanzdirektor Roland Eberle (links) und Jakob Rütsche, Chef der Kantonalen Steuerverwaltung, präsentierten die Vorlage zur Unternehmensbesteuerung.