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Störfallvorsorge in der Raumplanung: Zersiedelung vermeiden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst Planungshilfen zum Thema Störfallvorsorge im Bereich der Raumplanung. Er befürchtet aber eine weitere Zersiedelung der Landschaft und beantragt deshalb, dem Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit dem Boden vermehrt Beachtung zu schenken.

Die Raumplanung kann einen wichtigen Beitrag zur Störfallvorsorge leisten. Vorschläge, wie und auf welcher Stufe dies geschehen soll, unterbreitet die Planungshilfe «Raumplanung und Störfallvorsorge», die in Zusammenarbeit zwischen den Bundesämtern für Raumentwicklung, für Verkehr und für Umwelt entstanden ist. Die Raumplanung soll dazu beitragen, die Bevölkerung vor Risiken zu schützen und Standorte für Anlagen mit chemischen Gefahrenpotenzialen so vorzusehen, dass Konflikte mit der Siedlungsentwicklung minimiert werden. Die Planungshilfe beschränkt sich auf die raumplanerische Störfallvorsorge im Zusammenhang mit dem Transport von gefährlichen Gütern auf der Schiene. In einem nächsten Schritt soll geprüft werden, inwiefern sich die Methode auch auf andere Bereiche der Störfallvorsorge übertragen lässt.

Der Regierungsrat begrüsst Planungshilfen zum Thema Störfallvorsorge. Er bedauert aber, dass im vorgelegten Dokument nur Aspekte der raumplanerischen Störfallvorsorge entlang von risikorelevanten Bahnlinien behandelt werden. Wünschenswert wäre vielmehr der Einbezug weiterer Bereiche, insbesondere der stationären Anlagen, der Gefahrentransporte auf der Strasse und der Hochdruckgasleitungen.

Zudem finde das grundlegende Ziel der Raumplanung, die haushälterische Nutzung des Bodens, zu wenig Beachtung, schreibt die Regierung. Die immer wieder kritisierte Zersiedelung könne nur unterbunden werden, wenn das künftige Wachstum in erster Linie durch Verdichtung der bereits bebauten Zonen und Überbauung der ausgeschiedenen Bauzonen bei guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr realisiert werde. Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung habe vermehrt auf dem öffentlichen Verkehr aufzubauen, betont der Regierungsrat. Dabei spielten Haltestellen und Bahnhöfe in den Zentren eine wichtige Rolle. Bahnhofsnahe Lagen sollten aufgewertet und verdichtet werden. Planerische Nutzungseinschränkungen an zentralen Lagen aber förderten die Zersiedelung.

Bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Planungshilfe ortet die Thurgauer Regierung einen erheblichen Aufwand. Je nach Risikorelevanz könnte ein Planungsobjekt (zum Beispiel Ein- oder Auszonungen) nur mit grossen Auflagen bewilligt werden. Auf der anderen Seite beruhten die Planungsgrundlagen der SBB lediglich auf einem vereinfachten Verfahren zur Personenrisikoabschätzung. Aus Sicht der Regierung sind aufwändige Abklärungen im Rahmen der raumplanerischen Störfallvorsorge durch die Planungsbehörden nur dann zu rechtfertigen, wenn auch der Verursacher (der Bahnbetreiber) über eine sichere Datengrundlage bezüglich des Gefahrenpotenzials verfüge.

Planungshilfe Raumplanung und Störfallvorsorge  [PDF, 97.0 KB]