Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Auflösung der Unterhaltskorporationen Thundorf, Lustdorf und Wetzikon

Der Regierungsrat hat die Auflösung der Unterhaltskorporationen Thundorf, Lustdorf und Wetzikon per 31. Dezember 2017 genehmigt. Die Flur- und Waldstrassen sowie Entwässerungen, die sich im Eigentum der drei Korporationen befinden, inklusive deren Unterhalt, werden der Politischen Gemeinde Thundorf übertragen.